Seit einigen Jahren schon beschäftigt viele die Frage, was man als Influencer oder Influencerin als Werbung kennzeichnen muss. Die Gesetzeslage ist nicht eindeutig und auch die Rechtsprechung sorgte in den letzten Jahren für eher wenig Aufklärung.
Einige Leute verdienen nicht unerhebliche Summen damit, auf Instagram oder anderen Social Media Kanälen Werbung zu machen. Das Prinzip ist klar: Viele sogenannte Influencer haben eine erhebliche Reichweite, von der Unternehmen profitieren können. Durch Produktvorstellungen, die oft wie eine ganz persönliche Empfehlung wirken und nicht wie ein klassischer Werbespot. Je nach Reichweite zahlen Unternehmen dafür nicht unerhebliche Summen. Das Gesetz sieht allerdings vor, dass eine solche Werbeanzeige gekennzeichnet werden muss, damit Verbraucher wissen, dass es sich hierbei nicht (nur) um eine persönliche Empfehlung handelt, sondern um eine bezahlte Werbepartnerschaft. In den letzten Jahren gab es allerdings immer wieder Grenzfälle, in denen nicht klar war, ob eine Werbekennzeichnung vorgenommen werden muss oder nicht.
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