Das beinhaltet die Homeoffice-Pauschale
Profitieren können Steuerpflichtige von der Homeoffice-Pauschale für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich von Zuhause aus gearbeitet haben: „Erfüllt der häusliche Arbeitsplatz des Steuerpflichtigen nicht die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, kann der Steuerpflichtige einen pauschalen Betrag von fünf Euro für jeden Kalendertag abziehen, an dem er seine gesamte betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt“, hieß es 2020 im entsprechenden Änderungsantrag der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD.
Die Homeoffice-Pauschale ist dabei auf einen Wert von insgesamt 600 Euro begrenzt. Dies entspricht 120 Arbeitstagen. Als der Bundestag Ende 2020 über die beschlossene Corona-Pauschale für 2020 und 2021 informierte, ging er von Steuermindereinnahmen in Höhe von 900 Millionen Euro aus. Im Bundesfinanzministerium geht man davon aus, dass die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2022 zu Steuermindereinnahmen von bis zu 980 Millionen Euro führt, wie es im Gesetzentwurf heißt.
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