Es dauert nicht mehr lange, bis die Omnibus-Richtlinie in Deutschland in Kraft tritt und viele Änderungen für den Handel mit sich bringt. Einige davon betreffen auch Online-Händler. So wie die neue Preisangabenverordnung.
Für viele Produkte muss neben dem Verkaufspreis, auch ein Grundpreis angegeben werden. So soll es Verbrauchern erleichtert werden, bei verschiedenen Packungsgrößen, Preise miteinander zu vergleichen. Der Grundpreis muss immer dann mit angegeben werden, wenn Waren in Fertigverpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbietet. Besonders relevant sind die Vorgaben zur Grundpreisangabe also für Händler von Lebensmitteln.
Bisher ist das deutsche Recht strenger als die europäische Vorgabe und sagt, dass der Grundpreis in unmittelbarer Nähe des Gesamtpreises angegeben werden muss. In der neuen Verordnung, die ab dem 28. Mai 2022 gilt, heißt es nun, dass der Grundpreis „unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar“ angegeben werden muss.
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es wäre sehr hilfreich, wenn die Gesetzgeber nicht ständig Gesetze und Vorgaben ändern, sondern vor Veröffentlichun g auch darüber nachdenken welche Folgen das hat. Gerade im E-Commerce kann das erhebliche Kosten verursachen, aber die Zeche zahlt ja nicht der Gesetzgeber!!
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