Seit 1. Januar gilt die Umsetzung der Digitale-Inhalte-und-Dienstleistungen-Richtlinie (DIRL) der Europäischen Union auch in Deutschland. Darin werden europaweit die Spielregeln für Verbraucherverträge über digitale Produkte vereinheitlicht. Als digitale Produkte gelten dabei sogenannte digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen. In dem Artikel „Was sind digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen?” erklären wir, wie genau die digitalen Produkte definiert sind.
Mit der DIRL wurden zum Jahresbeginn neue Vorschriften etwa zum Verkauf, der Bestimmung von Produktmängeln, Gewährleistung, zum Schadensersatz oder anderer besonderer Bestimmungen für Verträge hinsichtlich digitaler Produkte eingeführt.
Eine dieser neuen Regelungen ist, dass Verbraucher jetzt auch mehr Rechte und Schutz genießen, wenn sie ein digitales Produkt erhalten und dafür im Gegenzug nicht mit Geld, sondern mit ihren personenbezogenen Daten bezahlen. Bisher gab es noch keinen rechtlichen Rahmen für Vertragsverhältnisse, die auf einem Tausch von Leistung gegen Daten beruhen.
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