Ab dem ersten Januar 2022 gelten EU-weit neue Regeln für den Verkauf von Waren an Verbraucher. Dahinter stecken die Warenkaufrichtlinie und die Digitale-Inhalte-Richtlinie. Betroffen ist insbesondere auch der Verkauf von Gebrauchtwaren oder Mängelexemplaren, und das in mehrfacher Hinsicht. Schon immer ein relevantes Thema im Bereich der gebrauchten Produkte ist die Verkürzung der Gewährleistung. In der Vergangenheit landete diese gar aufgrund von Unklarheiten im Hinblick auf gesetzliche Vorgaben beim Europäischen Gerichtshof.
Mit den bald geltenden Vorschriften entsteht neuer Handlungsbedarf, der auch die technische Umsetzung betrifft. Ebenso könnte es an anderer Stelle delikat werden: Nämlich dort, wo es um Mängel geht, die dem einkaufenden Verbraucher zwar bekannt sind, dennoch aber zu Nachbesserungspflichten des Händlers führen können – wenn nicht ausreichende Vorkehrungen getroffen werden.
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Nun wird günstig eingekauft und dann auf perfekter Neuware bestanden.
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viele alte gebrauchte sachen sind nur zum sammeln und nicht zum nutzen geeignet.
wenn jetzt zb einer ein rinderzugeschir r kauft baujahr 1900 oder so.
der kann dann nach 1,5 jahren zb sagen, es hat risse im leder. :-((
durch das alter ist das aber zb völlig normal, genauso wie ein holzwurm im holz.
da kann nichts nachgebessert werden.
aber warscheinlich kann ich mir nun antike deko fürs haus kaufen und dann schnell vor ablauf der frist für das entsprechende 1x nutzen und danach ( geht ja auf jedenfall was kaputt, oder der holzwurm hat neues loch gebohrt ) wieder zur reparatur, oder was neues verlangen, oder den kaufpreis erstattet bekommen.
geile erfindung.
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