Mai 2022: Umsetzung der Omnibusrichtlinie sorgt für Änderungen im Wettbewerbsrecht
Ab Mai 2022 sorgt dann die Umsetzung der Omnibusrichtlinie für Änderungen in der Rechtslage. Omnibusrichtlinie wird sie deshalb genannt, weil hier gleich eine ganze Reihe an Änderungen in einem Zug umgesetzt wird. Der Verbraucherschutz soll damit modernisiert und die Regeln besser durchsetzbar werden. Online-Händlerinnen und -Händler sind etwa von Anpassungen im Bereich der Widerrufsbelehrung oder der Preisangabe betroffen. Ganz konkret nimmt das Maßnahmenpaket aber auch die stetig wachsende Bedeutung von Marktplätzen in den Fokus und erlegt speziell diesen einige Regeln auf. Wichtig für alle Betroffenen: Auch zu Bußgeldern werden neue Vorschriften geschaffen. Außerdem ein Novum: Verbraucher können bei bestimmten Wettbewerbsverstößen Schadensersatz geltend machen. Über Details werden wir noch berichten. Eine erste Übersicht zum Bereich der Preisangabe gibt es aber bereits hier.
Juli 2022: Mehr faire Verbraucherverträge und wichtige Anpassungen im VerpackG
Einführung des Kündigungsbuttons
Eine weitere Änderung, die durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge entsteht, betrifft den Kündigungsbutton – der jetzt neu im Gesetz geschaffen wird und ebenfalls zur besseren Kündbarkeit beitragen soll. Getragen ist er vom Gedanken, dass online geschlossene Verträge auch online kündbar sein sollen. Dafür muss eine Kündigungsschaltfläche geschaffen werden, die zur Vertragsbeendigung führt und sich an ganz konkreten Vorgaben orientiert. Mehr Informationen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge
Kleine Pause? Im folgenden Video haben wir die wichtigsten Änderungen noch einmal übersichtlich zusammengestellt:
VerpackG: Ausdehnung der Registrierungspflicht, Änderungen bei Fulfillment und auf Marktplätzen
Zum 1. Juli 2022 steht dann auch die vorerst letzte Änderungsetappe im Verpackungsgesetz an. Die bisher für die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bestehende Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID wird ausgedehnt: Ihr unterliegen dann sämtliche Hersteller von mit Ware befüllten Verpackungen – also auch solchen, die nicht systembeteiligungspflichtig sind. Für den Online-Handel besonders wichtig sind Anpassungen im Bereich der Marktplätze und des Fulfillments. Je nach Einzelfall konnte bislang ein Fulfillment-Dienstleister als Hersteller der Versandverpackungen gelten. Fortan wird diese Position aber dem Auftraggeber gesetzlich zugeschrieben – Händler können die Pflicht also nicht auf den Fulfillment-Dienstleister umlagern. Sowohl Fulfillment-Dienstleister als auch die Betreiber von Online-Marktplätzen erhalten außerdem Prüfpflichten. Sie müssen sicherstellen, dass Händler ordnungsgemäß registriert sind und an der Systembeteiligung teilnehmen. Eine Übersicht über die Änderungen im VerpackG gibt es hier.
Hier fallen 2022 Entscheidungen: Digitales Grundgesetz und Obhutspflicht für Retouren
Digital Services Act und Digital Markets Act: Ein digitales Grundgesetz für die EU
Seit zwei Jahren arbeitet die Europäische Union nun schon an zwei Gesetzen, die mitunter als „digitales Grundgesetz” bezeichnet werden und mit denen die EU auf den rasanten Aufschwung der digitalen Wirtschaft reagiert. Im Digital Services Act (DSA) geht es um gesellschaftliche Fragestellungen: So will man etwa Algorithmen transparent machen, illegale Inhalte schnell von Plattformen entfernen, Dark Patterns im E-Commerce verbieten und die Digitalriesen Amazon, Google und Co. viel mehr für Sicherheit und Verbraucherschutz verantwortlich machen. Mehr dazu hier: So wollen die EU-Staaten den Verbraucherschutz im E-Commerce stärken.
Der Digital Markets Act (DMA) beschäftigt sich hingegen mit wettbewerbsrechtlichen Problemen. Digitalgiganten sollen ihre Marktmacht nicht missbrauchen dürfen. Plattformen, die als „Gatekeeper“ zwischen Unternehmern und Verbrauchern fungieren, werden deswegen unter besondere Beobachtung gestellt und ihnen sollen bestimmte Geschäftspraktiken verboten werden. Mehr dazu hier: Gegen die Macht von Amazon & Co. – EU macht Fortschritt bei neuem Gesetz.
Im November haben sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Verhandlungsposition für DMA und DSA geeinigt. Erwartet wird, dass das EU-Parlament noch im Dezember mit einer gemeinsamen Position nachzieht. Dann können Anfang 2022 die Trilog-Verhandlungen starten, an deren Ende die fertigen Gesetze stehen. Ende 2022 könnten DMA und DSA also fertig sein und mit ihnen die Regeln für ein modernes, digitales Europa.
Obhutspflicht: Wie müssen Händler künftig mit Retouren umgehen?
Im Oktober 2020 wurde eine neue Obhutspflicht beim Umgang mit Retouren im Online-Handel ins Kreislaufwirtschaftgesetz eingeführt. Das Ziel: Neuwertige Waren, die von Verbrauchern zurückgeschickt werden, sollen nicht vernichtet, sondern wieder aufbereitet werden. Wer davon betroffen ist, welche Pflichten auf Online-Händler zukommen und was konkret zu tun ist, um der Obhutspflicht nachzukommen, ist aber noch immer nicht klar. Die spezifischen Regeln werden nämlich nicht im Gesetz geregelt, sondern sollen sich in einer Rechtsverordnung wiederfinden, die das Bundesumweltministerium derzeit erarbeitet. 2022 dürfte es aber soweit sein und die Verordnung wird veröffentlicht. Dann ist klar, wie Händler in Zukunft mit retournierten Waren umgehen müssen. Mehr dazu hier: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Verhinderung von Retourenvernichtung.
Koalitionsvertrag: Kommen schon 2022 neue Gesetzesvorhaben?
Am 24. November 2021 stellten SPD, Die Grünen und FDP ihren Koalitionsvertrag vor, der eine neue Regierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz ermöglicht. In dem Papier finden sich auf 177 Seiten zahlreiche Vorhaben der Ampelregierung, die auch den Online-Handel betreffen könnten.
Zwischen Digitalriesen und KMU soll ein fairer Wettbewerb hergestellt werden, das Bundeskartellamt soll gestärkt werden, weitere Maßnahmen gegen Abmahnmissbrauch werden geprüft, die Ampel will einen Online-Widerrufsbutton und Cannabis wird zum Verkauf in lizenzierten Geschäften freigegeben. Einige dieser Vorhaben könnten schon zu Beginn von 2022 auf den Weg gebracht werden und vielleicht sogar im selben Jahr in Kraft treten. Noch lässt sich jedoch nicht vorhersagen, welche Vorhaben das sein werden. Mehr Infos hier: Koalitionsvertrag: Das müssen Online-Händler wissen
So viel lässt sich festhalten: Langweilig wird es im Online-Handel sicher auch 2022 nicht. Für Online-Händlerinnen und Online-Händler kommt es zu diversen, teils tiefgreifenden und komplexen Änderungen. Es bedarf Unterstützung? Der Händlerbund hilft gerne.
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können Sie mich bitte zurück rufen, damit ich Ihnen schildern kann, wie man mich über Tisch ziehen will.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Frank Nowak
[Telefonnummer durch die Redaktion entfernt]
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Antwort der Redaktion
Sehr geehrter Herr Nowak,
leider können wir als Redaktion keine individuelle Rechtsberatung anbieten.
Vielleicht kann dir aber eine Beratung bei der Verbraucherzent ralen weiterhelfen: www.verbraucherzentrale.de/... /
Sollten Sie uns dennoch ihren Fall schildern wollen, so nutzen Sie gerne unser Kontaktformular.
Beste Grüße
die Redaktion
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