1. Das ist neu: 3G am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen
2. Wer kann, soll im Homeoffice arbeiten
3. In Risiko-Einrichtungen gilt Testpflicht
4. Wirtschaftliche Hilfen werden verlängert
5. Strafen bei Nachweisfälschungen werden verschärft
6. Update (19. November): Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz zu
Der neue Bundestag wurde erst im September gewählt und hat heute sein erstes großes Gesetz beschlossen. Mit dem Infektionsschutzgesetz haben die Ampel-Parteien noch vor der offiziellen Regierungsbildung nun die Regeln im Parlament durchgesetzt, die ab 24. November in Deutschland gelten sollen. Jetzt fehlt nur noch die Zustimmung des Bundesrates zum Gesetz, die am 19. November erfolgen soll.
Das neue Infektionsschutzgesetz gibt den Bundesländern in zahlreichen Bereichen die Entscheidungsgewalt. Die Länder können dann unter anderem selbst entscheiden, ob sie Kontaktbeschränken einführen oder Sport und Veranstaltungen absagen. Auch können die Länder selbst entscheiden, ob sie die 2G-Regel für die Teilnahme am öffentlichen Leben erlassen. Flächendeckende Schließungen und Verbote sowie Ausgangssperren sind für die Zukunft ausgeschlossen. Die Pflicht zum Tragen einer Maske, die Abstandsgebote und Hygienekonzepte bleiben als Maßnahmen weiterhin bestehen.
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Wer schützt mich vor den Geimpften, die ebenfalls Überträger sein können?
Wie sieht es aus mit Gleichsstellung / Antidiskriminie rung. Wenn man gesunde Menschen ausschließt und gängelt?
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Schlüter,
auch als Arbeitgeber müssen Sie sich an die 3G Regel halten.
Einzig, wenn Sie aus dem Home-Office delegieren würden, würden Sie hiervon nicht betroffen sein.
Beste Grüße
die Redaktion
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MFG
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Antwort der Redaktion:
Hallo Mark,
ja, Arbeitgeber müssen sogar zwei Tests pro Woche kostenfrei für die Arbeitnehmer anbieten. Die gängigen Selbsttests sollten ausreichen, müssen aber natürlich unter Aufsicht vom Arbeitgeber durchgeführt werden.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion:
Lieber Herr Schmitt,
die Regel gilt ohne Einschränkung, sobald in der Arbeitsstätte physischer Kontakt unter den Beschäftigten oder auch zu Dritten nicht ausgeschlossen werden kann. Dann muss der Nachweis bzw. die Kontrolle erfolgen.
Beste Grüße
die Redaktion
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1. wer zahlt den PCR Test? Befeutet das, dass ungeimpfte, ungenesene Mitarbeiter phne PCR Test Montag nicht zur Arbeit erscheinen dürfen. Gibt es ausreichend Testzentren im PLZ Bereich 22926?
2. was sind kleine Kinder? Ein 14 jähriger ungeimpfter Schüler darf mit dem Bus am nächsten Montag zur Schule fahren, wird montags und donnerstags normal getestet ohne PCR und sitzt dann in der Schule. Er fährt dann mittags mit dem Bus zum Jobben bei Papa im Laden, aber das darf er ab Montag nicht mehr?
Danke
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Antwort der Redaktion:
Hallo 20WINES,
1. der Arbeitgeber muss 2 Tests pro Woche anbieten. Für evtl. kostenfreie Tests in Testzentren kommt das Bundesland auf. Die Regelungen gelten erst ab Donnerstag, 25. November. Ein PCR-Test ist nicht zwingend. Es gehen auch andere nachgewiesene Tests, etwa aus dem Testzentrum oder unter Aufsicht beim Arbeitgeber.
2. Kinder unter sechs Jahren brauchen für den Nahverkehr keine Nachweise.
Beste Grüße
die Redaktion
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Antwort der Redaktion
Lieber Michel,
wenn sie ungeimpft sind, so müssen Sie sich eigenständig um einen verifizierten Test kümmern. Ein normaler Schnelltests sind laut Bundesarbeitsmi nisterium aktuell nicht mehr ausreichend.
Beste Grüße
die Redaktion
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