Am 1. Januar 2022 tritt die Warenkaufrichtlinie in Kraft und dadurch ergeben sich weitreichende Änderungen am Vertragsrecht. Das neue Gesetz heißt vollständig „Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“.
Eine ausführliche Übersicht über die kommenden gesetzlichen Änderungen haben wir im Artikel „Warenkaufrichtlinie: Das neue Vertragsrecht kommt mit echten Änderungen“ zusammengestellt. So gelten dann für betroffene Sachen bzw. Waren mit digitalen Elementen andere Regeln, unter anderem eine Aktualisierungspflicht für die digitalen Komponenten.
Aber was ist überhaupt eine Ware mit digitalen Elementen? Da es sich hierbei um einen neuen Rechtsbegriff handelt, muss diese Frage beantwortet werden, damit klar ist, wofür die neuen Regelungen gelten.
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Meine Frau hat sich für einen Einstieg bei shopwithme.com (Social Commerce) überreden lassen. Dafür bezahlte sie 1000.— Euro (ohne Vertrag) und erhielt im Gegenzug das Starterpaket, eine „KI“-App, welche zur Generierung von weiteren potentiellen Kunden über Facebook etc. dienen soll. Mit dieser Einstiegszahlun g hat man sich quasi die 5-jährige Lizenz für das App „rapid funnel“ gesichert, hiess es. Ohne die App jemals gebraucht zu haben, kamen wir zum Schluss, dass das nichts für uns ist und machten innerhalb von 14 Tagen schriftlich vom Widerrufsrecht gebrauch. Wir erhielten darauf folgende Antwort:
Sehr geehrte Frau XY
Nach absatz 11 AGB der Partner kann von Shopwithme erhaltene Ware unbeschadet gesetzlicher Ansprüche auf Gewährleistung und/oder Rückabwicklung des Kaufvertrages originalverpack t, neu und in einwandfreiem, verkaufsfähigen Zustand innerhalb von 7 tages ab Auslieferung oder Rückzahlung des Kaufpreises zurückgeben. Preisreduzierte Digitale Produkte wie Onlineseminare, Online -Recruiting-sys teme oder Online-Shop-liz enzen sowie Verkaufshilfen und -unterlagen sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Verlangt der Partner die Rückerstattung des Kaufpreises, so wird die Rückerstattung abzüglich 50 % des Gesamtwertes, abzüglich bereits gezahlter Rabatte und Provisionen auf den Warenwert . Freundliche Grüsse, Kundenservice…
Wir leben in der Schweiz und kennen uns mit deutschen Rechten nicht wirklich aus.
Was gilt hier genau? Habe nachträglich nach diesen AGB geforscht auf der Homepage von SWM, habe aber nichts dergleichen gefunden.
Was ist eure Meinung dazu?
Vielen Dank und freundliche Grüsse
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Antwort der Redaktion:
Hallo Maurizio,
grundsätzlich gilt das Recht des Landes, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dass deutsche Recht ist in diesem Fall also gar nicht anwendbar.
Alles gute und viele Grüße
die Redaktion
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gilt die neue Reglung auch für die gekauften Geräte vor dem 1.01.22? Ich meine rückwirkend. Also im August '21 gekauft bis August '22 noch Anspruch auf Garantie?
LG
Yücel
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Antwort der Redaktion:
Hallo Yücel,
nein, die Regelung gilt nicht rückwirkend.
Beste Grüße
die Redaktion
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