Am 1. Januar 2022 werden einige Änderungen zum Elektrogesetz in Kraft treten. Die Bundesregierung hat dazu eine Novelle des deutschen Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) verabschiedet. Ein Grund für die Änderung des Elektrogesetzes ist auch die Ausweitung anderer Gesetze, wie der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Beispielsweise soll durch gewisse Änderungen die Recyclingquote erhöht werden, da diese sich nicht wie geplant steigert. Daher soll die Schwelle zur Rückgabe von alten Elektrogeräten für Verbraucher möglichst niedrig gehalten werden. Dafür sorgt nun auch noch einmal die Novellierung des Elektrogesetzes.
Diese Änderungen werden kommen:
- Ausdehnung der Informationspflichten
- Erweiterung der Rücknahmepflichten für Vertreiber (insbesondere für Lebensmittelhändler)
- Anpassung der Berechnung der Quadratmeter-Schwelle
- kostenfreie Rücksendung vieler Altgeräte im Fernabsatz
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Ein E-Gerät darf erst in Umlauf gebracht werden, wenn es bereits über die WEE-Reg. monitär entsorgt wurde.
Nun soll der Händler zusätzlich den ökologischen Irrsinn des Transport eines Altgerätes quer durch Deutschland organisieren, bezahlen und dann auch noch die (kostenpflichti ge) Entsorgung am Standort vornehmen, und das, obwohl der Verbraucher das Gerät bei sich VOR ORT kostenlos und nahezu CO2-neutral abgeben kann??
Hab ich was verpasst oder falsch verstanden??
In dem Sinne hätte ich noch eine total tolle Idee:
Der Kunde könnte doch kostenlos den Verpackungsmüll zurücksenden dürfen? - dafür muss dann der Händler dem Kunden nach Erhalt der bestellten Ware automatisch einen leeren Umkarton zusenden und diesen nach Befüllung mit Verpackungsmüll (egal welchem) kostenlos (für den Verbraucher) abholen lassen.
Das wäre doch mal ne lustige und ökologische Idee - et Kreta´schen würde sich bestimmt freuen über so viel Kreativität in Sachen Umweltschutz
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Dieser Staat führt sich immer mehr wie eine Nanny auf. Alles von den Amerikanern gelernt, denen man explizit sagen muss, dass man keine lebenden Tiere zum Trocknen in die Mikrowelle legen darf.
Ich frage mich nur, wie wir die 80er und 90er überlebt haben mit den damals im Vergleich zu heute geringen Anforderungen an Mülltrennung?
Wobei, das ist ja eigentlich auch gar nicht das Problem des Endkunden der seit Jahrzehnten sortiert, sondern eher eine ausgefeilte und unübersichtlich e Gelddruckmaschi ne für den juristischen Sektor um auch künftig den Futtertrog voll zu halten.
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Kategorie 1: Wärmeüberträger
Wärmeüberträger (jeglicher Größe) sind Elektrogeräte mit integrierten Kreisläufen, bei denen andere Substanzen als Wasser – z.B. Gase, Öle, Kühl- und Kältemittel oder Sekundärstoffe – zum Zweck der Kühlung/Heizung oder Entfeuchtung benutzt werden.
--> d.h. ein Wohungsdlüftung sgerät zählt nicht dazu, weil dort kein Kreislauf besteht.
Aber diese fallen vermutlich in Katageorie 4, Großgeräte wegen dem Aussenmaß.
Was Micha eben sagt ist vollkommen korrekt: Da wird Schrott durch das Land gekarrt, das man viel besser lokal im Entsorgungshof entsorgen könnten. Und die Kosten für diesen Blödsinn müssen dann nach die Händler tragen. Es macht schon lange kein Spaß mehr...
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Also wenn ich richtig verstehe, mal folgendes - durchaus realistisches Szenario zu Veranschaulichu ng dieses ökologischen Irrsinns resp. dieser neuen Rücknahmepflicht:
Da kauft ein Münchener Internet-Kunde einen neuen Fernseher bei einem Hamburger Online-Händler. Dieser wird ihm per Diesel-LKW in den Süden geliefert. Der Kunde gibt dann anschließend das Altgerät nicht etwa selbst (bspw. auf dem Weg zum Einkauf) kostenlos bei einem ortsnahen Recyclinghof ab, sondern verpackt das Gerät, damit es widerum von München nach Hamburg verfrachtet wird, um es schließlich dort vom - für diesen Service bezahlenden(!) - Händler fachgerecht entsorgen zu lassen (bspw. bei einem örtlichen Recyclinghof).
Ich frage mich in der Tat: Wer denkt sich denn sowas aus? Und vor allem: Wann werden mündige Staatsbürger (sprich: Kunden) etwas mehr in die Eigenverantwort ung genommen? Ich bin jetzt seit gut 15 Jahren im Onlinehandel tätig. Die ständig strengere Überregulierung und die damit einhergehende, sukzessive Entmündigung geschäftsfähige r Menschen stehen nicht mehr im Verhältnis zum Schutz und Aufklärung dieser.
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Wird bestimmt einige geben, die überlegen ob sich das Geschäft noch profitabel ist. Irgendwann ist halt der Rabatt beim Einkauf aufgebraucht.
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Bedeuten die 25cm das Gurtmaß?
Kann ich also meine 3 alten Handys (weniger als 25cm Gurtmaß) zu meinem Elektrohändler um die Ecke bringen? Muss er diese annehmen, obwohl er keine Handys verkauft?
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Lagerfläche die man mietet und wo die Regale mit Ware stehen oder Fläche der Regalböden?
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Antwort der Redaktion
Lieber Andreas
Ein Wärmetauscher oder auch Wärmeübertrager , ist eine Vorrichtung, die thermische Energie von einem Stoffstrom auf einen anderen überträgt (Quelle: Wikipedia).
Beste Grüße
die Redaktion
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