Im Verpackungsgesetz kommt es im Jahr 2022 zu einigen Änderungen. Das im Jahr 2019 eingeführte Gesetz hat für den Online-Handel eine große Bedeutung. Hintergrund ist besonders die Lizenzierungspflicht für in Umlauf gebrachte Verkaufsverpackungen, zu denen neben Produktverpackungen und Serviceverpackungen eben insbesondere Versandverpackungen zählen. Dabei gilt bereits ab der ersten Verpackung und wird begleitet von der Registrierungspflicht für das Verpackungsregister LUCID. Bereits in diesem Bereich kommt es zu Anpassungen: Die Registrierungspflicht wird nämlich deutlich ausgeweitet.
Was den Online-Handel erwartet, zeigen wir in diesem Artikel. Los geht es zum 1. Januar 2022 mit einer Nachweispflicht für nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen und der Ausweitung der Pfandpflicht. Nicht vergessen werden solle außerdem die bereits bestehende Pflicht zur Jahresmengenmeldung. Für viele Online-Händler besonders relevant wird es zum 1. Juli 2022: Hier kommt es zu einer deutlichen Ausweitung der Registrierungspflicht sowie zu Änderungen für den Handel auf Marktplätzen und in der Nutzung von Fulfillment-Leistungen.
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Antwort der Redaktion
Hallo Lothar,
individuelle rechtliche Fragen können leider nur in einer persönlichen Rechtsberatung und nicht pauschal beantwortet werden. In unseren Artikeln informieren wir grundlegend über neue rechtliche Entwicklungen und gesetzliche Vorgaben, die konkrete Umsetzung im Einzelfall bedarf einer detaillierteren Beratung – denn wie es immer so schön unter Juristen heißt: "Es kommt darauf an".
Viele Grüße
die Redaktion
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auch mir fehlt nach dem Gelesenen die Vorstellung, was neben Palletten und Holzrahmen (beides wird zurück gegeben) noch zu den Verpackungen zählt, die nicht jetzt schon gemeldet werden.
Nennen Sie doch bitte mal ein paar Beispiele!
Wir versenden nur in Papp-Kartons mit Schrenzpapier als Füllmaterial.
So melden wir bisher: Kartons & Schrenzpapier und Kleberollen (Plastik)
Das bleibt doch so, oder?
Muss nun der Hersteller die Die Palletten und Holzrahmen melden, die er immer wieder abholen lässt?
Vielen Dank und viele Grüße!
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Antwort der Redaktion
Liebe Susanne,
vielen Dank für deine Rückmeldung! Uns ist natürlich bewusst, dass unsere Übersicht über die kommenden Änderungen im VerpackG nicht sämtliche Fragen beantwortet. Dies hat auch mit der Komplexität der entsprechenden Vorschriften zu tun. Beispielsweise kann bereits ein Pappkarton sowohl eine systembeteiligu ngspflichtige als auch eine nicht systembeteiligu ngspflichtige Verpackung darstellen – es ist also nicht immer so einfach. Aber wir haben gute Nachrichten: Ein Beitrag zu dieser Frage ist schon längst geplant und wird in Kürze veröffentlicht! Für Fragen zu persönlichen Einzelfällen empfehlen wir außerdem, sich individuell beraten zu lassen.
Beste Grüße
die Redaktion
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was muss ich jetzt tun, ich habe kein Studium und verstehe nicht, was sie möchten?
Können Sie den Inhalt bitte verständlich in 5 Sätzen interpretieren? ! Dankeschön und Gruß
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Antwort der Redaktion
Liebe Gudrun,
das Verpackungsgese tz und dessen Vorschriften sind mitunter tatsächlich sehr komplex und lassen sich natürlich nicht für jeden Einzelfall in einem Artikel darstellen. Bei Fragen zur persönlichen Umsetzung empfehlen wir daher eine individuelle rechtliche Beratung. Falls du Mitglied beim Händlerbund bist, wende dich gerne an unsere Rechtsberatung. Einen Überblick über unsere Mitgliedschafts pakete erhältst du hier: haendlerbund.de/.../...
Beste Grüße
die Redaktion
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Transportverpac kungen
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen.
Was soll damit genau gemeint sein?
Paletten?
Wenn ich direkt etwas an einen Endverbraucher sende dann wirft der das doch in den Müll, außer vielleicht Paletten.
Oder was soll sonst gemeint sein?
Ach ja, was machen die eigentlich mit den ganzen Einnahmen?
Werden damit die Schiffe bezahlt, die unseren Müll nach Asien liefern?
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Antwort der Redaktion:
Hallo Andree,
genau, bei Verkaufs- und Umverpackungen kann es sich zum Beispiel um Paletten handeln oder andere Verpackungen, die im B2B-Bereich anfallen.
Liebe Grüße
die Redaktion
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ja in Lohn und Arbeit gehalten werden.
Ich muss für mein Gewerbe eine Mülltonne bezahlen obwohl
kein Müll anfällt,ich muss Mitglied bei der IHK sein obwohl
ich diese Institution noch nie in Anspruch genommen habe.
Ich muss für jeden Euro Umsatz kämpfen,die Bürokraten generieren ihn einfach
durch aufend neue Verordnungen.Es gibt wahrscheinlich irgendwo
ein Produktionsmini sterium für bullshit.
Dazu täglich die Sorge im Onlineangebot einen kleinen Fehler gemacht
zu machen und die Abmahnparasiten zu alarmieren.
Ich verbringe langsam mehr Zeit mit diesen Nebensächlichkeiten
als mit meiner eigentlichen Tätigkeit.
Nach 10Jahren durchaus erfolgreichem Onlinehandel überlege ich auch
2022 das Handtuch zu werfen.
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Über das und so viele andere Dinge kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Aber wenigstens weiß ich nun wo die Millionen hingingen die "Profitgier" im #3 Kommentar meinte.
Die fließen in diese schöne neue Werbekampagne im Fernsehen, mit der nun die Leute beigebracht bekommen sollen, dass Sie Ihren E-Schrott doch bitte zum Wertstoffhof bringen.
OMG - dafür brauchts heute echt einen TV-Spot??
Wir sind alle verloren..!
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wie muss man das Thema Amazon FBA Versand werten? Fällt dies unter Fullfilment? Für mich eindeutig JA. wie kann man aber wissen, wie viel Verpackung der Anbieter in unserem Namen in den Umlauf bringt? Wer macht solche abstrusen Gesetze?
Vielleicht kann man dies ja konkretisieren.
mfg
RS
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Antwort der Redaktion
Lieber Leser,
der Geltungsbereich des Verpackungsgese tzes bezieht sich ausschließlich auf Deutschland. Andere Länder, insbesondere Mitgliedstaaten der EU, können eigene Regulierungen vorsehen: onlinehaendler-news.de/.../.... Informationen sind etwa bei solchen dualen Systemen erhältlich, die internationale Lösungen anbieten.
Beste Grüße
die Redaktion
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Es fehlt einem in diesem Land wirklich langsam die Spucke.
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