Seit 1. Juli gibt es in Deutschland zur Abwicklung der Umsatzsteuer das One-Stop-Shop-Verfahren (OSS) und verschärfte Regelungen zur Umsatzsteuerpflicht im EU-Ausland. Wer aus Deutschland Waren ins EU-Ausland an Privatkunden versendet und dabei eine Lieferschwelle von 10.000 Euro Nettoumsatz überschreitet, wird in jedem EU-Land steuerpflichtig, in das auch nur ein Paket versendet wird.
Das OSS-Verfahren soll das System der Steuererklärungen im EU-Ausland vereinheitlichen und vereinfachen, schließlich sind nach der Verringerung der Lieferschwelle nun viel mehr Online-Händler im Ausland umsatzsteuerpflichtig. Einfacher soll es werden, weil man alle Steuererklärungen für alle EU-Länder bei einer einzigen Stelle gesammelt abgeben kann – in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die zuständige Behörde, die den OSS anbietet und verwaltet. Im besten Fall kann die Steuermeldung voll automatisiert erfolgen, das war zumindest das Versprechen.
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Das schaffen schon Mini-Portale und selbst beim BZSt gibt es ja schon einige Upload-Funktion en (bspw. die ZM-Massenabgabe).
Sehr erstaunlich, das Ganze!
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[Anmerkung der Redaktion: Bitte bleiben Sie sachlich.]
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Beispiele gibt es dafür ja genügend, PKW Maut, Bundeswehr, Autobahn GmbH usw.
Es ist schlicht ein Armutszeugnis.
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Prinzipiell sollte das BZSt die Einreichungspfl icht solange aufschieben, bis die Infrastruktur steht. Ruckzuck ist die EDV plötzlich fertig..!
Entwicklungsland Deutschland - echt traurig; aber Hauptsache zig Mio€ Entwicklungshil fe an China und die Taliban zahlen. Herzlichen Glückwunsch.
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Eine Frage,muss ich auch Steuern in Ausland bezahlen wenn ich nicht an privat Personen verkaufe ?
Ich verkaufe zu 100 % an Firmen die die mit Steuernummer Einkaufen.
Danke
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Antwort der Redaktion:
Hallo Herr Demirdögen,
die OSS-Regelung und die hier beschriebenen Regelungen beziehen sich ausschließlich auf den Verkauf an Privatpersonen.
Beste Grüße
die Redaktion
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