Die Bundesregierung hatte sich bereits im Juni auf das Gesetz für faire Verbraucherverträge geeinigt. Ziel des Gesetzes ist es, den Verbraucherschutz noch intensiver zu stärken. Dazu gehört beispielsweise das Verhindern von überlangen Verbraucherverträgen durch aufgedrängte oder untergeschobene Verträge und deren automatische Verlängerung.
Einige Teile der Regelungen werden erst 2022 in Kraft treten. Der Großteil der Änderungen gilt jedoch bereits ab dem 1. Oktober 2021. Zwei auch für den Online-Handel bedeutende Reformen sind die Einwilligung in Telefonwerbung und das Verbot von Abtretungsausschlüssen. Was es mit diesen beiden Regelungen auf sich hat und was Händler jetzt beachten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
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Hallo,
sind Abtretungen im B2B-Geschäft ebenfalls verboten ?
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