Das erste verbotene Kartell
Der Benrather Tankstellenfall aus dem Jahr 1931 zeigt, wie einige große Unternehmen den Wettbewerb kontrollieren können, wenn es keine kartellrechtlichen Rechtsgrundlagen gibt. Der Fall wurde vom damaligen Reichsgericht entschieden (RG, 18.12.1931 - II 514/30):
Ein Zusammenschluss von fünf Unternehmen für Treibstoff teilte Deutschland in Zonen ein und setzte für jede dieser Zonen einen festen Verkaufspreis des Treibstoffes an Tankstellen fest. Ein Tankstellenbesitzer wollte bei den Absprachen nicht mitmachen und unterbot die Preise vorerst. Dadurch stieg der Umsatz der Tankstelle zunächst. Die Unternehmen, die sich zusammengeschlossen hatten, diktierten den anderen Tankstellenbesitzern die Preise dieser Tankstelle um 0,01 Reichsmark zu unterbieten, egal wie niedrig sie auch sein mögen.
Die Unternehmen des Zusammenschlusses hatten genug Geld, um dies eine Weile lang durchzusetzen. Im Gegensatz zum Tankstellenbetreiber, der keine Chance hatte, unter diesen Umständen weiter am Wettbewerb teilzunehmen. Wenn er seine Preise teurer machte, verlor er seine Kunden, da sie die Möglichkeit hatten, den Treibstoff woanders günstiger zu erwerben. Wenn er sich an die niedrigen Preise anpasste, verdiente er nicht genug, um seine Tankstelle zu halten. Der Tankstellenbesitzer ging gegen das Verhalten der Unternehmer vor dem Reichsgericht vor.
Obwohl es das Kartellrecht in seiner heutigen Form noch nicht gab, bekam der Kläger vor dem Reichsgericht Recht. Das Reichsgericht führte aus: „daß die Beklagten mit Hilfe ihrer überragenden Geldmittel [...] den bei weitem kapitalschwächeren und daher wehrlosen Kläger, der nur kurze Zeit hätte Widerstand leisten können, durch planmäßiges, zur Vernichtung seiner Stellung als selbständiger Treibstoff-Händler ausgeübtes Unterbieten niederzwingen wollten[...] allmählich eine völlige Monopolstellung im ganzen Lande zu verschaffen und dann den Markt schrankenlos zu beherrschen.“
Das Reichsgericht stützte seine Entscheidung damals auf § 826 BGB und sah darin eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung.
Der Fall zeigt, wie eine Absprache von einigen großen Unternehmen dafür sorgt, dass kleine Händlerinnen und Händler keine Chance mehr haben, im Wettbewerb mitzuwirken. Der Preis, den Kundinnen und Kunden bereit waren zu zahlen, richtete sich nicht nach dem Angebot und der Nachfrage, sondern nach der Festsetzung der Unternehmen. So entstand zeitweise für Verbraucher zwar ein günstiger Preis, allerdings wurde der niedrige Preis nur festgesetzt, damit andere Tankstellen mit dem günstigen Preis nicht mehr mithalten können und entweder ihr Geschäft aufgeben oder sich der Vereinigung anschließen. Sobald dies geschehen ist, hat der Zusammenschluss der Unternehmen die Möglichkeit, die Preise so festzulegen, wie dieser es möchte. Da es dann möglicherweise keine Konkurrenz mehr gibt, können die Preise so auch relativ hoch gesetzt werden.
Bei einer Koordination von Wettbewerbern untereinander, die eine Beschränkung des Wettbewerbs bewirkt, so wie der Zusammenschluss der Treibstoffunternehmen, spricht man von einem Kartell.
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Diesen Verein sollte man abschaffen, dann würden sich alle wundern, welche Arbeitsplätze und mit welcher Bezahlung es geben würde, welche Qualität Produkte erreichen könnten und wie gut es allen im Endeffekt damit ginge.
Das ist ein Behörde die so überflüssig ist wie ein Schnupfen. Verbraucher haben Null Vorteile dadurch.
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