Gegen eine Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der neue Artikel §3a des NetzDG sieht vor, dass Plattformbetreiber wie Facebook oder YouTube strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt melden müssen. Volksverhetzung sowie Darstellungen von Kindesmissbrauch oder verfassungsfeindlichen Symbolen wie etwa Hakenkreuze sollen so besser bekämpft werden. Die Plattform muss dann bei einem Verdacht den Beitrag sowie Nutzerdaten an das BKA weiterleiten.
Zur Löschung entsprechender Inhalte waren die Anbieter bereits verpflichtet. Die Pflicht zu der Datenweiterleitung gilt ab dem 1. Februar 2022. Google kritisiert nun nicht das NetzDG als Ganzes, sondern richtet die Klage konkret gegen die neue Zentralstelle beim BKA, die sich um die Fälle kümmern soll. Die Klage und ein Antrag auf Eilrechtsschutz sind am 16. Juli beim Verwaltungsgericht eingegangen, wie der Spiegel berichtet. Konkret klagt Google Ireland Limited gegen das Bundesjustizministerium.
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