Das Bundesministerium für Finanzen hat einen Entwurf einer Verordnung über „verstärkte Sorgfaltspflicht bei der Übertragung von Kryptowährung” (KryptoTransferV) vorgelegt.
Kryptowährung bietet bisher die Möglichkeit komplett anonym im Internet Zahlungen abzuwickeln. Diese Anonymität ist jedoch nicht nur vorteilhaft. Sie bietet auch die Möglichkeit Kryptowährung für illegale Machenschaften wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu nutzen. Das soll sich mit der neuen Verordnung ändern.
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