Keine versteckte Werbung in Rankings
Demnächst kommen auf Online-Marktplätze und Vergleichsanbieter wie Amazon, Ebay und Idealo neue Hinweispflichten zu. Verbraucher sollen bald besser informiert werden über die entscheidenden Kriterien des Rankings der Waren, Dienstleistungen und digitalen Inhalte, die dem Verbraucher als Ergebnis seiner Suchanfrage angezeigt werden. Die genutzten Hauptparameter von Algorithmen und deren „relative Gewichtung” müssen dann angegeben werden – und auch, ob Provisionen dafür erhalten wurden.
Die Entwürfe für eine Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches und ein „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht” bringen auch neue Vorgaben für die Bewertungen von Nutzern mit sich. Betreiber von Portalen mit einer Bewertungsfunktion müssen demnach darlegen, ob und wie sie sicherstellen, dass die Beurteilungen tatsächlich von Verbrauchern kommen. Außerdem soll das Beauftragen und Übermitteln von gefälschten Verbraucherbewertungen und Falschdarstellungen in sozialen Medien ausdrücklich verboten werden.
Ebenso sollen Irreführung und Abzocke auf Online-Marktplätzen erschwert werden. Das soll erreicht werden durch eine Informationspflicht der Betreiber gegenüber den Kunden, ob es sich bei dem potentiellen Vertragspartner um einen Gewerbetreibenden oder einen Verbraucher handelt. Das ermöglicht den Nutzern eine bessere Beurteilung, warum ein bestimmtes Produkt oben in den Ergebnissen angezeigt wird und ob Bewertungen dazu seriös sind.
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