Vorsicht bei der Nutzung von FBA
Welche Auswirkungen hat die Nutzung von grenzüberschreitenden Fulfillment-Strukturen wie FBA auf Meldungspflichten über den OSS ?
Insbesondere sind hier zwei Verfahren innerhalb der FBA-Option zu nennen. Einerseits das CEE-Verfahren und andererseits das PAN-EU-Verfahren. Durch die Teilnahme an einem der aufgezeigten Verfahren, erlangt der Online-Händler einen gewissen Spielraum, wo seine Waren gelagert werden. Er kann jedoch keinen Einfluss auf „Umlagerungen“ durch Amazon nehmen. Ohne das Wissen oder Wollen des Händlers wird seine Ware, eventuell auch mehrfach, über Ländergrenzen transportiert und umgelagert. Durch die Umlagerung werden zwei umsatzsteuerliche Vorgänge verwirklicht. De facto müssen sich die Teilnehmer des FBA-Verfahrens tatsächlich in jedem Lagerland umsatzsteuerlich registrieren lassen und ihren Deklarationspflichten dort nachkommen. Die Umsetzung des EU-Digitalpakets hat auf grenzüberschreitende Fulfillment-Strukturen keine Auswirkung. Diese Tatbestände sind im Regelbesteuerungsverfahren der jeweiligen Länder zu erklären und in jedem Land ist eine Umsatzsteuer-ID erforderlich.
Wie können Händler, die FBA nutzen, anhand dieser komplizierten Situation vorgehen?
Eine enge steuerberaterliche Begleitung des Online-Händlers ist hier wichtiger denn je. Am Beispiel des Registrierungsprozesses ist dem Online-Händler zu verdeutlichen, welche umsatzsteuerlichen Konsequenzen und Risiken das FBA-Verfahren bei einer fehlerhaften Organisation birgt. Die Nutzung des OSS-Verfahrens zur Meldung innergemeinschaftlicher Fernverkäufe und die aufgrund ausländischer Warenlager gleichzeitige Anwendung des Regelbesteuerungsverfahrens in einer Vielzahl von EU-Staaten, macht die Implementierung zweier Compliance-Stränge zur Abbildung der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Meldungen zwingend erforderlich.
Vielen Dank für das Interview!
Ab dem 1. Juli 2021 gilt für weitgehend alle grenzüberschreitenden Lieferungen an Nicht-Unternehmer in der EU, dass die Mehrwertsteuer im Zielland anfällt, sobald die Schwelle von 10.000 Euro überschritten wird. Auf keinen Fall vergessen sollten Online-Händler die vorherige Registrierung für das OSS-Verfahren, welche bereits seit dem 1. April 2021 hier möglich ist. Um am OSS-Verfahren teilnehmen zu können ist ebenfalls zwingend die Beantragung einer Umsatzsteuer-ID erforderlich.
Steuerberater Christian Deák ist Master o.A. Taxation. Er ist zusätzlich qualifiziert als Fachberater für Umstrukturierung, zertifizierter Berater für E- Commerce und Nachfolgeplanung. Für die Steuer-Fachschule Dr. Endriss leitet Herr Deák den Qualifizierungslehrgang Tax-Specialist E-Commerce und ist Studienleiter des FAIT-Lehrgangs.
Kommentar schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Leider ist auch dieses Interview nicht besonders hilfreich. Ich lese immer wieder welche Erleichterungen der OSS bringen soll, dabei wird vergessen, dass auf Hunderttausende KMU, die bisher nie irgendeine Lieferschwelle überschritten hatten, ein extremer Bürokratiewust zukommt.
Denn die Lieferschwelle von 10.000 Euro pro Jahr für alle 26 EU-Staaten (ohne Deutschland), wird fast jeder, auch kleine Onlinehändler erreichen: Euro 385 pro Land zu 35.000 bis 100.000 Euro.
Mit keinem Wort wird erwähnt, dass es auch finanzielle Einbußen für die KMU geben wird. Die 27 EU Länder haben alle unterschiedlich e Mehrwertsteuers ätze, die meisten sind höher als der deutsche Mehrwertsteuers atz. Unsere Preise werden mit 19% kalkuliert, kauft jemand aus Ungarn bekomme ich zwar auch nur die kalkulierten 19% muss aber 27% abführen. Das würde doch alles nur sinnvoll sein, wenn wir Nettopreise hätten und an der Kasse wird je nach Empfängerland die entsprechende Mehrwertsteuer zugeschlagen. Oder sollen wir jetzt generell die Preise erhöhen, damit die inländischen Kunden die höheren Mehrwertsteuers ätze der anderen EU-Staaten subventionieren können? Kann ich einzelne Länder mit zu hohen Steuersätzen ausschließen oder ist das Geo-Blocking?
Dieses ganze System ist perfide. Die EU Verbraucher kaufen dort ein wo die Preise wegen des geringeren Steuersatzes niedriger sind als im eigenen Land und das Heimatland bekommt doch die höhere Mehrwertsteuer. Für mich wäre es einfacher, wir hätten keine EU, dann würde ich eine Netto-Rechnung und Exportpapiere erstellen und der Kunde in seinem Land die entsprechende Einfuhr-Umsatzs teuer bezahlen.
Leider ist das aber nicht so und ich werde mich wohl durch diese Bürokratie durchkämpfen müssen, in dem Zusammenhang: Kann mir jemand ein Rechnungsprogra mm empfehlen, das mit den unterschiedlich en Steuersätzen arbeitet und ich mir die Quartalszahlen für die einzelnen Länder abrufen kann? Besten Dank
Ihre Antwort schreiben