Von roten Knöpfen und kurzen Schnipseln
Lange Zeit war umstritten, inwiefern die von der EU betriebene Urheberrechtsreform in Zukunft überhaupt noch Satire, Karikaturen, Zitate oder Parodien zulasse. Ein Verbot würde gleichsam die Einschränkung der Meinungs- und Kunstfreiheit bedeuten.
Diese Sorge um die Grundrechts soll mit der „mutmaßlich erlaubten Nutzung“ entgegengetreten werden. Verwendet der User einer Internetplattform einen kurzen Schnipsel zu so einem Zweck, so soll die Rechtmäßigkeit der Verwendung unterstellt werden. Dabei darf dieser Teil aber wiederum nur weniger als die Hälfte des Origanalwerks enthalten. Ist das Originalwerk also beispielsweise 30 Sekunden lang, so darf der verwendete Schnipsel maximal 14 Sekunden lang sein. Der User kann diesen Schnipsel als legal kennzeichnen und so eine Sperrung des Inhalts durch Uploadfilter verhindern. Wie kurz ein solcher Schnipsel sein darf, ist sogar definiert: Für nicht-kommerzielle Zwecke dürfen entweder 15 Sekunden Film- oder Tonspur, 160 Zeichen eines Textes oder 125 Kilobyte je Foto oder Grafik verwendet werden. Diese Schnipsel müssen mit anderen Inhalten kombiniert werden.
Um Urhebern einen optimalen Schutz der Inhalte zu ermöglichen, müssen Plattformen außerdem so genannte rote Knöpfe einführen. Diese sollen von Rechteinhabern betätigt werden können, um rechtswidrig verwendete Inhalte unverzüglich sperren zu können.
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