„Stärkung des Recyclings für nachhaltigen Klima- und Ressourcenschutz“
64 Prozent der Online-Händler:innen verzeichneten 2020 steigende oder stark steigende Umsätze, die weiteren Prognosen sind laut der aktuellen „Jahresstudie E-Commerce 2020“ des Händlerbunds „so positiv wie nie zuvor“. Gute Nachrichten für die Unternehmen – für die Umwelt stellen die vielen Verpackungen dagegen eine Belastung dar. Wie kann das Verpackungsgesetz dazu beitragen, den Online-Versandhandel nachhaltiger zu gestalten?

Markus Müller-Drexel: Wer Verpackungen in Umlauf bringt, muss auch Verantwortung für das umweltschonende Recycling übernehmen – das ist die Grundidee des Verpackungsgesetzes. Wenn Industrie und Handel ihrer Produktverantwortung nachkommen und ihre Verpackungsmengen bei einem dualen System lizenzieren, können Wertstoffe weitestgehend im Kreislauf geführt werden. Seit Inkrafttreten des VerpackG Anfang 2019 wurde – auch durch die Arbeit der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) als Kontrollinstanz – bereits einiges erreicht. Immerhin konnte die Zahl der Unternehmen mit Systembeteiligung von 60.000 auf rund 200.000 gesteigert werden.
Dass die Novelle auch verstärkt Online-Marktplätze in die Pflicht nimmt, halte ich für einen konsequenten Schritt in die richtige Richtung. So lassen sich Wettbewerbsverzerrungen vermeiden – und das deutsche Modell des Verpackungsrecyclings wird transparenter und stabiler. Die steigenden Mengen an Verpackungen, die im Online-Handel anfallen, können in einem finanziell gesicherten Rahmen gesammelt und verwertet werden. Und eine Stärkung des Recyclings ist mit Blick auf nachhaltigen Klima- und Ressourcenschutz in jedem Fall eine gute Nachricht für uns alle.
Stichwort Online-Marktplätze: Welche neuen Verpflichtungen kommen konkret auf die Unternehmen zu?
Markus Müller-Drexel: Grundsätzlich gilt: Hersteller:innen und Händler:innen, die ihre Ware über Online-Marktplätze wie Amazon oder Ebay auf dem deutschen Markt vertreiben, müssen vor Inverkehrbringen der Ware eine Beteiligung der Verpackungen an einem dualen System sicherstellen – ganz genauso wie Online-Händler:innen, die beispielweise über den eigenen Online-Shop verkaufen. Außerdem muss eine Registrierung im Verpackungsregister LUCID vorliegen. Was mit einer Übergangsfrist bis Juli 2022 neu hinzu kommt: Die Online-Marktplätze sind künftig verpflichtet, die Systembeteiligung zu überprüfen. Nach aktuellem Kenntnisstand dürfte ihnen dazu die Vorlage einer Bestätigung des jeweiligen dualen Systems ausreichen. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt ein Vertriebsverbot sowohl für die Händler:innen als auch für die Plattform-Betreiber:innen.
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