Bisherige Lage: Produktion in China
Hersteller von Kosmetik, die auf Tierversuche verzichten wollten, mussten dafür laut der Internetworld bisher drei Voraussetzungen erfüllen: Sie mussten eng mit den chinesischen Behörden kooperieren, auf dem chinesischen Festland produzieren und Non-Special Use Cosmetics („NSUCs“) vertreiben. Wer seine NSUCs nicht in China produzieren ließ, musste also zwangsläufig Tierversuche durchführen lassen. Dies galt auch für Produkte, die duch tierversuchsfreie Zulassungsverfahren innerhalb der EU verkauft werden durften.
Unter NSUCs versteht man Produkte wie Shampoo, Lotionen und Wimperntusche. Denen gegenüber standen die Special-Use-Cosmetics („SUC“). Darunter sind Produkte zu verstehen, die – wie Sonnencreme oder Mittel gegen Haarausfall – eine bestimmte Funktion oder Wirkung haben. Solche SUCs mussten von der National Medical Products Administration an Tieren auf ihre Verträglichkeit getestet werden.
Umgangen werden konnte diese Pflicht durch den reinen Online-Verkauf. Dann allerdings mussten sich Händler und Hersteller anderen Spielregeln unterwerfen: So durften Produkte, sofern sie nicht registriert und damit auch an Tieren getestet wurden, nur in einem eng begrenzten Rahmen beworben werden.
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