Update: Gesetz vom Bundestag verabschiedet
Der Bundestag hat das lang diskutierte „Gesetz für faire Verbraucherverträge” verabschiedet. Dabei kam es zu weiteren Änderungen des bisherigen Gesetzesentwurfes. Laut dem nunmehr beschlossenen Gesetz dürfen sich Verträge künftig nur noch dann automatisch verlängern, wenn diese Verlängerung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeit geschieht. Es darf demnach nicht mehr von vornherein eine Verlängerung der Vertragslaufzeit von beispielsweise einem Jahr festgelegt werden.
Die Beschränkung der Mindestvertragslaufzeit auf ein Jahr findet sich jetzt nicht mehr im Gesetz wieder. Dafür wurde der Vorschlag aufgenommen, einen sogenannten „Kündigungsbutton” einzuführen, da Verträge so beendet werden sollen, wie sie geschlossen wurden.
Aber noch nicht zu früh freuen: Die Erleichterungen des neuen Gesetzes betreffen nicht die bereits geschlossenen Vertragsverhältnisse. Verträge, die vor dem Inkrafttreten (1. Januar 2022) geschlossen wurden und werden unterliegen weiterhin der bisherigen Rechtslage.
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