Während manche Person verzweifelt nach bezahlbarem Wohnraum in den Ballungszentren sucht; schlagen andere Profit aus ihrer Wohnung und vermieten diese als Ferienwohnung über Portale wie Airbnb. Gerade größere Städte haben dieses Problem erkannt und Regularien eingeführt. Dazu gehört auch Berlin. Wer seine Wohnung als Ferienwohnung anbietet, benötigt seit 2014 eine Registernummer; seit 2018 müssen auch Vermieter von einzelnen Zimmern, wenn diese eine bestimmte Größe im Verhältnis zum Rest der Wohnung haben, ebenfalls eine solche Nummer beantragen. Im Februar diesen Jahres hat Berlin seine Regeln noch einmal verschärft. Nun benötigen alle Anbieter eine Registrierung.
Wird ein Antrag auf eine Registernummer gestellt, prüft die zuständige Behörde, ob das private Interesse dem öffentlichen Interesse am Erhalt von verfügbarem Wohnraum überwiegt. So darf eine selbstbewohnte Wohnung während der eigenen Abwesenheit vermietet werden. Der Charakter als Hauptwohnung muss allerdings erhalten bleiben. Eine Berliner Nebenwohnung darf an maximal 90 Tagen im Jahr fremd vermietet werden,.
Nach mittlerweile fünf Jahren Registrierungspflicht zieht Berlin nun Bilanz – und übt Kritik an Airbnb.
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