Blue Whale Challenge
Komplett anders sieht es bei der sogenannten Blue Whale Challenge aus: Erste Berichte der Challenge wurden 2016 aus Russland bekannt. Bei der Challange geht es um nichts anderes, als um 50 einzelne Aufgaben, die sich solange steigern, bis am Ende die letzte Challenge steht: der Suizid.
Entsprechend wurden (und werden möglicherweise noch) Teilnehmer in Foren gesucht, die sich mit dem Thema Suizid auseinander setzen. Der „Administrator“ gibt den Teilnehmern des Spiels an 50 Tagen jeden Tag eine neue Aufgabe. Diese fangen zunächst harmlos an. So besteht eine Aufgabe einfach nur darin, 4:20 Uhr aufzustehen und einen Horrorfilm zu schauen. Stück für Stück schwenken die Handlungen aber zum selbstverletztenden Verhalten um, bis eben die letzte Aufgabe den Suizid fordert.
Am Anfang war man sich noch unsicher, ob es sich bei der Blue Whale Challenge um einen Hoax, also eine Falschmeldung haltet. Tatsächlich wurde im Juni 2017 in Russland ein Mann namens Ilya Sidorov festgenommen, der behauptete, 32 junge Leute angeleitet zu haben.
In Deutschland wurde ebenfalls im Sommer 2017 über ein Mädchen berichtet, welches sich einen Wal in den Arm geritzt hat. Im Oktober 2017 erhängte sich in Bangladesch ein Mädchen, welches das Spiel gespielt haben soll.
Gerade bei den Angehörigen wird das Verlangen groß sein, den Administrator zur Verantwortung zu ziehen. Aber: Geht das rechtlich überhaupt?
Anstiftung zum Suizid
Die Anstiftung zum Suizid ist ein Thema, mit dem sich bereits Jurastudenten in den verschiedensten Fallkonstellationen auseinander setzen müssen. Zu den verrücktesten gehört sicherlich der auf wahren Tatsachen beruhende Siriusfall. Kurz gefasst geht es dabei um einen Täter, der sehr manipulativ vorgeht. Ihm gelingt es sein Opfer so sehr zu lenken, dass es glaubt, in einem anderen Körper wieder aufzuwachen und ein neues Leben zu beginnen. Um diesen Wandlungsprozess zu vollführen, begibt sich das Opfer in eine lebensgefährliche Situation: Es steigt gemeinsam mit einem Föhn in die Wanne.
Dabei handelt es sich allerdings um einen eher exotischen Fall, der nicht viel mit der Blue Whale Challenge gemein hat. Während das Opfer im Siriusfall laut eigenen Angaben Suizid ablehnt und in der – wenn auch schwer nachzuvollziehenden – Vorstellung handelte, durch den Stromstoß im Körper einer Künstlerin am Genfersee aufzuwachen, wollen die Teilnehmer der Challenge ihr Leben beenden. Die Frage nach der Verantwortlichkeit des Administrators ist daher keine leichte.
Da der Administrator selbst keine Hand an die Opfer legt, kommt eigentlich nur eine Anstiftung in Betracht. Grundsätzlich wird der Anstifter gleich dem Täter bestraft. Das setzt aber voraus, dass es eine Straftat gibt, die begangen wurde. In Deutschland ist der Selbstmord schon lang nicht mehr strafbar. Entsprechend wird es hier schwer jemanden strafrechtlich zu belangen. Jedenfalls gibt es keine allgemeingültige Antwort. Es ist auch nicht bekannt, wie Russland strafrechtlich mit Ilya Sidorov verfahren wurde, der behauptete, der Kopf hinter der Challenge zu sein.
Bis in den Selbstmord
Ein anderer Fall aus Deutschland könnte Gradmesser für die strafrechtliche Betrachtung des Initiators einer solchen Challenge sein: Es geht um den Gießener „Heimu”; dies war zumindest eines der vielen Synonyme, mit denen er sich im Netz bewegte. Der Familienvater wurde im Jahr 2016 auf frischer Tat mit Hilfe eines Fernsehteams ertappt.
„Heimu“ suchte im Netz gezielt Kontakt zu psychisch labilen Frauen. Dafür trieb er sich unter anderem auch in Foren für Menschen mit Depressionen um. Er hatte allerdings nicht vor, den Betroffenen zu helfen. Das genaue Gegenteil war der Fall: Durch Manipulation wollte er sie gezielt in den Selbstmord treiben.
Gefasst wurde er schließlich, als er sich mit einer labilen Frau traf, um diese „beim Suzid zu unterstützen“. Er hatte nichts anderes im Sinn, als eine Hinrichtung an ihr vorzunehmen. Das konnte allerdings noch verhindert werden. Vom Landgericht Gießen (Urt. vom 3. Januar 2017, Az. Ks 403 Js 16861/16) wurde „Heimu“ wegen Verabredung zum Mord zu sieben Jahren Freiheitsstrafe veruretilt.
Allerdings ist dies nicht das einzige Strafverfahren: Bevor „Heimu“ selbst den Tod einer Frau herbeiführen wollte, schaute er anderen Frauen via Webcam bei Suizidversuchen zu. Auch hier drängte er die labien Frauen bewusst in diese Situation, was in etwa dem nahe kommt, was auch bei der Bluewhale-Challenge geschicht. Allerdings kam es in diesen Fällen noch zu keinen abschließenden Urteilen, so dass eine endgültige strafrechtliche Bewertung kaum möglich ist.
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