Nachdem in Pakistan 250 Menschen bei einem Fabrikbrand zu Tode kamen, verklagten Hinterbliebene und Geschädigte das Unternehmen Kik. Immerhin produzierte das Unternehmen in der Fabrikhalle, in der mutmaßlich keine Brandschutzbestimmungen eingehalten wurden. So wurden vergitterte Fenster zur tödlichen Falle. Vor der deutschen Justiz kamen die Kläger allerdings nicht weit: Jegliche Ansprüche seien verjährt (wir berichteten).
Solche und ähnliche Fälle wurden in Politik und Gesellschaft viel diskutiert. Die Gretchenfrage war dabei stets: Darf man hiesige Unternehmen für die Zustände in den Produktionsländern verantwortlich machen? Das Lieferkettengesetz, welches nun in der Großen Koalition beschlossen wurde, hat darauf eine Antwort.
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