Die E-Privacy-Verordnung sollte eigentlich Hand in Hand mit der DSGVO in Kraft treten und diese ergänzen. Allerdings gelingt den Mitgliedstaaten über vier Jahre nicht, sich zu einigen. In der letzten Ratspräsidentschaft, die Deutschland inne hatte, sollte endlich Schwung in die Sache kommen. Allerdings gelang es der Bundesrepublik nicht, das Vorhaben voranzubringen. Stattdessen hat nun Portugal das Eis gebrochen und im EU-Ministerrat eine gemeinsame Verhandlungsgrundlage geschaffen.
Der Vorschlag ist auf der einen Seite wirtschaftsfreundlicher als die bisherigen Ideen, birgt aber auch datenschutzrechtliche Risiken.
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