Der Lockdown wird erneut verlängert: Mindestens bis zum 7. März bleiben die von der Regierung verhängten Maßnahmen im Kampf gegen die Coronakrise bestehen. Darauf haben sich am Mittwoch Bund und Länder verständigt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel nach den Beratungen mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erklärte. Damit bleiben der Einzelhandel, Gastronomie und andere Dienstleistungen sowie kulturelle Einrichtungen vorerst geschlossen.
Bereits vor dem 7. März sollen aber die Friseursalons wieder öffnen dürfen: und zwar ab dem 1. März und unter strengen Hygieneauflagen. Einen nächsten, größeren Öffnungsschritt soll es aber erst geben, wenn die 7-Tage-Inzidenz stabil bei einem Wert von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt. Dann dürfen auch der Einzelhandel, Museen und Galerien, sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen. Wie genau das Vorgehen gestaltet werden soll, wollen Merkel und die Länderchefs am 3. März besprechen, berichtet die Tagesschau.
Die Kanzlerin mahnte zur Vorsicht bei Lockerungen: „Eine Wellenbewegung rauf und runter, auf und zu“ gelte es zu vermeiden, sagte sie. Die Schulöffnungen sollen trotzdem nicht einheitlich geregelt werden, sondern Sache der Länder bleiben. „Die Länder werden das in eigener Verantwortung entscheiden“, erklärte die Kanzlerin. Erste Bundesländer kündigten bereits an, die Schulen zum 22. Februar wieder schrittweise öffnen zu wollen.
Kommentar schreiben
Antworten
______________________
Antwort der Redaktion
Guten Tag,
ja, das ist korrekt. Der vereinfachte Zugang zum ALG II wurde bis Ende 2021 verlängert.
Beste Grüße
die Redaktion
Ihre Antwort schreiben
Antworten
Ihre Antwort schreiben