Die Deutschen sind gemeinhin für ihre Regelungswut bekannt und so mag es den einen oder anderen kaum überraschen, dass selbst Schokolade reguliert ist. Die deutsche Kakao- oder auch Schokoladenverordnung schreibt vor, dass Schokolade aus Kakaoerzeignissen und Zuckerarten zu bestehen hat. Sinn und Zweck solcher Regeln ist natürlich der Verbraucherschutz. Konsumenten sollen davor geschützt werden, minderwertige Produkte untergeschoben zu bekommen. So schreibt die Verordnung sogar vor, wann sich eine Schokolade als „gefüllt“ bezeichnen darf.
Man wagt es kaum zu schreiben, aber Ritter Sport fühlt sich durch dieses Gesetz gerade ordentlich durch den Kakao gezogen.
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