Mit der Omnibus-Richtlinie werden fast alle EU-Vorschrifte zum Verbraucherrecht modernisiert. Dies umfasst insgesamt vier Richtlinien:
- Verbraucherrechte-Richtlinie (2011/83/EU)
- Richtlinie über Preisangaben (98/6/EG)
- Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG)
- Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG)
Da es sich um Richtlinien handelt, müssen die neuen Vorgaben mittels Gesetzen in den einzelnen Mitgliedstaaten umsetzt werden. Nun hat die Bundesregierung den ersten Entwurf zur Umsetzung (Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht) veröffentlicht.
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