Trotz der noch immer andauernden Pandemie fällt es vielen Arbeitgebern noch schwer, ihre Arbeitnehmer in das Home- oder Mobile-Office zu schicken. Die Empfehlungen der Bundesregierung sind an dieser Stelle zwar klar, eine Umsetzungspflicht gibt es allerdings nicht.
Oft wird als Grund angeführt, dass den Vorgesetzten die Kontrolle fehlt, ob der Mitarbeiter auch vom heimischen Schreibtisch aus tatsächlich seiner Arbeit nachkommt. Dabei sind die Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung auch an der offiziellen Arbeitsstätte begrenzt.
Mit anderen Problemen haben derweil Unternehmen zu tun, deren Mitarbeiter ohnehin nicht von zu Hause arbeiten können. Egal ob Logistiker oder Handwerksbetrieb: Die Angst vor Langfingern im eigenen Arbeitsumfeld ist groß. Abhilfe sollen hier oft Überwachungskameras schaffen. Allerdings muss auch hier einiges beachtet werden.
In diesem Beitrag wird auf verschiedene Aspekte einer zulässigen Mitarbeiterüberwachung eingegangen.
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