1. Digital Services Act: Sicherheit, Transparenz, Durchsetzungskraft
2. Sicherheit – Kampfansage an illegale Produkte
3. Transparenz – Offenlegung von Algorithmen
4. Durchsetzungkraft – Eine eigene Behörde für Amazon und Co.
5. Digital Markets Act: „Gatekeeper“ und schwarze Listen
6. Marktplatzbetreiber dürfen Daten nicht für den direkten Wettbewerb nutzen
7. Nicht nur Verbote, sondern auch „Gebote“
Die EU-Kommission hat am 15. Dezember die Gesetzentwürfe für den Digital Services Act (DSA) und den Digital Markets Act (DMA) vorgelegt. Diese beiden Entwürfe sind der Kern der digitalen Agenda der Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen. Kein anderes Vorhaben der EU wurde in den letzten Monaten so viel diskutiert und so heiß erwartet.
Die beiden Gesetze sind eine längst fällige Modernisierung des EU-Rechts. Der Großteil der Regulierungen, die den Rahmen der digitalen Wirtschaft vorgeben, sind bereits zwanzig Jahre alt und wurden nie erneuert. Im Zeitalter von Google, Amazon, Facebook und Apple will die EU einen neuen Gesetzesrahmen, um die amerikanischen Riesen besser kontrollieren zu können. Was also steht im Digitale-Dienste-Paket? Was kommt auf den Online-Handel zu? Und welche Maßnahmen drohen Amazon?
Kommentar schreiben