Das Elektrogesetz, genauer genommen das Elektrogesetz 2, gehört zu einer der großen Herausforderungen, die Online-Händler in Deutschland bestehen müssen. Neben verschiedenen Rücknahmepflichten sieht es auch die Registrierung von Elektro- und Elektronikwaren bei der Stiftung EAR vor.
Allerdings gibt es hier ähnliche Probleme wie bei der Umsatzsteuer: Händler aus Drittstaaten verhalten sich oftmals nicht gesetzestreu, sind aber auch nicht greifbar. Besonders die Marktplätze spielen hierbei eine große Rolle. Nachdem diese nun bereits mittels Marktplatzhaftung für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Händler herangezogen werden können, soll ein ähnliches Modell für das Elektrogesetz folgen.
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