Viele Unternehmen erheben Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern und verarbeiten diese, ohne dass sie die Zustimmung dazu erhalten haben. Die Bundesregierung will dieses Vorgehen nun einschränken. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bereits beschlossen.

(Bildquelle Gläserner Mensch: Juergen Faelchle via Shutterstock)
Personenbezogene Daten sind aus verschiedenen Gründen wertvoll. Vor allem in der Werbeindustrie und im Bereich Markt- und Meinungsforschung finden Daten von Verbrauchern viel Verwendung. Dabei haben die Verbraucher der Erhebung und Verarbeitung ihrer Daten oft nicht zugestimmt. Doch auch wenn dieses Vorgehen von den meisten Menschen nicht wahrgenommen wird, stellt es „eine erhebliche Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts“ dar, wie die Bundesregierung erklärt.
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