Schon lange hadert der Online-Handel mit dem Problem der rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen. Seit mehreren Jahren ist eine gesetzliche Antwort darauf in Planung, die sich zuletzt mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs konkretisiert hat. Dieses sollte eigentlich schon im letzten Quartal 2019 in Kraft treten, stattdessen verebbte das Vorhaben aber zunächst. In den letzten Monaten ist es wieder zu Bewegung gekommen. Nachdem nun vor Kurzem der Bundestag die Änderung beschloss, hat der Entwurf heute am 9. Oktober auch den Bundesrat passiert.
Das Gesetzgebungsverfahren ist damit so gut wie beendet, und es kann damit gerechnet werden, dass das Gesetz innerhalb der kommenden Wochen in Kraft tritt. Inwiefern das Gesetz aber tatsächlich Früchte tragen und rechtsmissbräuchliche Abmahnungen vermeiden wird, wird mitunter sehr kritisch gesehen. Händler müssen sich jedenfalls auf neue Regeln gefasst machen.
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Das sinnvollste wird sein, besser seinen Firmensitz ins benachbarte nicht EU-Ausland zu verlegen, statt dem Gesetz zu vertrauen.
Abmahnung ins Ausland kann schon ein wenig teuer werden, wenn man als ambitionierter Abmahner erstmal in Vorauskasse treten muss ohne die Sicherheit zu haben (im Gegensatz zu diesem Gummipagarafen) am Ende auch abzocken zu können.
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