Am 18. September 2020 hat der Bundesrat weiteren Einschränkungen für Tabakwerbung zugestimmt. Diese waren am 2. Juli im Bundestag beschlossen worden.
Neu geregelt werden damit unter anderem Kinowerbung, Außenwerbung und auch die Abgabe von Gratisproben. Zu weiten Teilen tritt das Gesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft, die Einschränkungen der Außenwerbung kommen stufenweise erst ab dem 1. Januar 2022.
Explizit auf den Online-Handel hat es unterdessen das Bundesland Niedersachsen abgesehen: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen hier unter anderem besser vor illegal importierten E-Zigaretten geschützt werden. Im Fokus stehen dabei auch die Online-Marktplätze.
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