Das Gesetz für den fairen Wettbewerb hat sich die Vermeidung von Abmahnmissbrauch zur Aufgabe gemacht. Nachdem es um das Gesetz, das viele Online-Händler herbeisehnen, nun längere Zeit ruhig war, ist wieder Schwung in den Gesetzgebungsprozess gekommen. Fest steht: Betrachtet man den aktuellen Entwurf, wird es in der Zukunft zu einigen Änderungen kommen. Inwiefern das Gesetz aber tatsächlich in der Lage ist, den Abmahnmissbrauch wirksam einzudämmen, das wird zur Zeit debattiert und von diversen Seiten durchaus kritisch gesehen.
Am Gesetzgebungsprozess beteiligt ist auch Dr. Manuela Rottmann (Bündnis90/Die Grünen). Sie ist Mitglied und Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, in dem das Gesetz maßgeblich behandelt wurde. Wir haben mit Frau Rottmann über das Gesetz für den fairen Wettbewerb, die Gesetzgebung und die Auswirkungen auf den Abmahnmissbrauch gesprochen.
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die den kleinen Onlinehändler vor unseriösen Haien schützen
ist zum k**** . Es wäre mit dem von der FDP geforderten
´´notice-and-take-down´´ Verfahren der ersten kostenfreien
Abmahnung so einfach zu lösen gewesen... aber weil es von
der politischen Konkurrenz kommt wird es nicht berücksichtigt?
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