Missbrauch von Kommunikationsdiensten, Abhören und Standortdaten
Im Prinzip nicht völlig neu ist das geplante Verbot, Telekommunikationsanlagen zu besitzen, herzustellen oder auf dem Markt bereitzustellen, „die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise in besonderer Weise geeignet und dazu bestimmt sind, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen“.
Gemeint sind also etwa Geräte, mit denen Nutzer heimlich über Mikrofone oder Kameras ausspioniert werden können. Dies betrifft zum Beispiel auch Webcams oder Smart Speaker mit eingebautem Sprachassistenten. Unter die Regelung fällt eine Anlage explizit schon dann, wenn die Aufnahmefunktion beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gerätes nicht eindeutig erkennbar ist. Damit macht das Gesetz also auch Vorgaben zur technischen Gestaltung – wie es in der Gesetzesbegründung heißt, muss die Funktion etwa durch optische oder akustische Signale für arglose Dritte erkennbar sein. Auch soll nicht mit der Möglichkeit der heimlichen Aufzeichnung öffentlich geworben werden dürfen.
Schließlich gibt es auch für die Nutzung von Standortdaten des Endnutzers Regeln im Gesetzentwurf. Ohne Einwilligung soll dies im Grundsatz nur möglich sein, wenn dies zur Bereitstellung eines Dienstes notwendig ist und die Daten anonymisiert werden. Kommt es dazu, muss der Anbieter den Nutzer bei jeder Feststellung des Standortes per Textmitteilung an das entsprechende Gerät informieren. Die Möglichkeit der Einwilligung ist ebenfalls vorgesehen, wobei für Nutzer jderzeit die Möglichkeit gegeben sein muss, die Verarbeitung der Daten zu widerrufen.
Der Gesetzentwurf kann hier eingesehen werden.
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Antwort der Redaktion
Liebe Susanne,
da helfen wir doch gerne weiter. Das kommt vom englischen "Leak", was so viel wie Loch oder Undichtigkeit bedeutet. Wenn etwas geleakt wurde, bedeutet das also so viel wie, dass es ohne Wissen oder Wollen veröffentlicht wurde.
Beste Grüße
die Redaktion
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