Gehört das Gesetz grundlegend überholt?
Während manches Werbeverbot als gut empfunden wird, gibt es allerdings auch Entscheidungen, die Kopfschütteln ernten. Wer als Rechtsanwalt unkonventionelle Werbung macht, muss mit Gegenwind rechnen; wird von dem einen oder anderen aber auch als mutig bezeichnet.
Mit diesem Gegenwind musste auch erst kürzlich die Kanzlei Goldenstein & Partner zurechtkommen: Die Kanzlei feierte große Erfolge im Dieselskandal. Diesen Erfolg zementierten sie auch in einem mutigen Werbeplakat. Ihren Werbespruch “WIR HABEN DEN GRÖSSTEN Erfolg in der Geschichte des Dieselskandals errungen“ unterstrichen sie durch ein Männermodel in Unterhose, welches sich ein Lineal vor den Schritt hält. Das mögen manche witzig finden, bei anderen mag es nur ein müdes Lächeln wecken – die zuständige Anwaltskammer, sowie Berufsrechtler hat die mittlerweile eingestellte Kampagne jedenfalls in helle Aufregung versetzt.
Wir haben mit Rechtsanwalt Claus J. Goldenstein über die Werbeeinschränkungen für Rechtsanwälte gesprochen.
Was meinen Sie: Sind die Werbevorschriften für Rechtsanwälte in Deutschland generell veraltet und gehören überholt?
Diese Regelungen sind definitiv überholt. Sie stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind seitdem nur marginal reformiert worden. Mit dem Verbot sollte das Ansehen der Anwaltschaft als unabhängige Institution der Rechtspflege bewahrt und potentielle Mandanten vor irreführenden Aussagen geschützt werden. Damals hatten Verbraucher jedoch nicht die Möglichkeit, sich mittels ein paar Klicks im Internet selbst ein Bild von den Leistungen der jeweiligen Kanzlei zu verschaffen. Außerdem gab es nur sehr wenige Anwälte und auch die Nachfrage nach Rechtsdienstleistungen war sehr gering im Vergleich zu heute. Es bestand keinerlei Notwendigkeit für Juristen, auf sich und die eigenen Fachkenntnisse aufmerksam zu machen. Selbst einige Jahrzehnte später – im Jahr 1950 – gab es laut Bundesanwaltskammer gerade einmal 12.844 zugelassene Anwälte in Deutschland. Heute befinden sich mehr als 165.000 Rechtsanwälte in einem Wettbewerb um Anteile in diesem Dienstleistungsmarkt! Verschärft wird diese Situation in den letzten Jahren durch Plattformen wie wenigermiete.de oder blitzer.de, die mit großen Werbebudgets den Markt neu gestalten. Sie bieten Rechtsdienstleistungen an, ohne selbst eine Anwaltskanzlei zu sein. Diese Plattformen bewegen sich daher in einem viel flexibleren rechtlichen Rahmen, wenn es um Werbung geht. Das ist ein unschlagbarer Wettbewerbsvorteil gegenüber Anwaltskanzleien.
Sie selbst sind vor kurzem durch Ihre mittlerweile eingestellte „Wir haben den Größten“-Werbung an die Grenzen gegangen, haben diese laut Ansicht Dritter sogar überschritten. Was steckte hinter der bewusst provokant gewählten Gestaltung?
Wir haben als Kanzlei in den letzten Jahren immer wieder den Kontakt zu Standesvertretungen von Anwälten gesucht, um für einen zeitgemäßen Umgang mit Werbung im digitalen Zeitalter zu plädieren. Leider waren diese Diskussionen nicht von Erfolg gekrönt. Mit unserem Plakatmotiv haben wir ganz bewusst Grenzen ausgereizt. Das Motiv und der provokante, grenzwertige Text – vor allem aber der Ort in den Toiletten an Bundesautobahnen – sollten eine Diskussion entfachen. Uns war bewusst, dass das Medienecho einen viel größeren Effekt haben würde als die eigentliche Plakatkampagne und das Werbeverbot für Anwälte hinterfragt würde. Dieses Ziel wurde erreicht! Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass wir aufgrund der Kampagne negative Reaktionen bis hin zu Mandatskündigungen erhielten. Die positiven Reaktionen, besonders unter jungen Kollegen und Kolleginnen, waren aber beeindruckend. Wir haben hunderte Mails erhalten, in denen wir für unsere Provokation gelobt wurden. Teilweise erhielten wir sogar ausgearbeitete juristische Argumentationen, wieso unsere Kampagne rechtlich konform ist. Wir haben zudem einige Initiativbewerbung mit Verweis auf das Plakat erhalten. In Zeiten, in denen Finanzdienstleistungen und Krankschreibungen im Netz erhältlich sind, sind Werbeverbote für Anwälte einfach nicht mehr zeitgemäß. Besonders für junge Kolleginnen und Kollegen, die als Anwälte neu auf den Markt wollen, kann das ein echtes KO-Kriterium werden! Das Thema ist zunehmend existenziell für einen Berufstand, der in Zeiten von Legal Tech-Lösungen auf die Motivation von jungen Nachwuchskräften angewiesen ist!
In den USA sind provokante, mehrdeutige und überzeichnete Werbemaßnahmen von Anwälten bekannt. Könnte dies ein Vorbild für den deutschen Gesetzgeber sein? Wo sehen Sie die Grenzen? Wie sieht die Zukunft der Anwalts-Werbung aus?
Ich finde den Blick in die USA hilfreich. Im Rahmen der Globalisierung nehmen immer mehr angelsächsische Regelungen Einfluss auf unser Recht. Man sollte hier jedoch berücksichtigen, dass der Markt und auch die Werbung in den USA ganz anders sind. Wir sollten nicht versuchen, dies nachzuahmen. Stattdessen ergibt es Sinn, einen Werbeansatz zu entwickeln, der an die deutschen bzw. Europäischen Verhältnisse angepasst ist. Aufgrund der Digitalisierung gibt es für jede Branche Veränderungen, an die es sich anzupassen gilt. Kaum jemand findet es zum Beispiel anrüchig, im Internet einen Kredit zu beantragen, was vor einigen Jahren noch von weiten Bevölkerungsteilen als gefährlich empfunden worden wäre. Diesen Veränderungen kann sich auch die Anwaltschaft nicht verschließen! Menschen kommen zu uns, weil sie Hilfe in einer Notlage oder einer für sie unverständlichen Situation benötigen. Das muss die Werbung berücksichtigen. Trotzdem sollte die Werbung nicht bierernst daherkommen! Eine klare und verständliche Sprache komponiert mit einer positiven emotionalen Darstellung, die bei dem Mandanten ankommen, wären ein zeitgemäßes Ziel!
Vielen Dank für das Interview!
Überdreht, überzeichnet, provokant: Werbung in den USA
Während sich in Deutschland Anwälte bereits dann gefährlich weit aus dem Fenster lehnen, wenn sie auf ihrer Robe ihre Web-Adresse stehen haben, scheinen für Kanzleien in den USA die Gesetze der Schwerkraft einfach nicht zu gelten. Wer Serien, wie das Breaking-Bad-Spin-Off „Better Call Saul“ verfolgt hat, dem sei gesagt: Die werben tatsächlich so. Ein Beispiel für eine reale Werbung ist die des Anwalts Lowell „The Hammer“ Stanley:
„Ich bin der Hammer, sie [die Versicherungen] sind die Nägel“ lautet sein Slogan. Sein Berufskollege Bryan „Texas Law Hawk“ Wilson fährt da eher den Captain-America-Ansatz mit seiner heroischen Darstellung als Patriot:
Gerade bei diesen Videos weiß man immer nicht so recht, ob sich die Akteure bewusst sind, wie albern das wirkt. In Deutschland würde so eine Werbung sehr wahrscheinlich einfach nur fragende Blicke antworten. „Meinen sie das ernst?“, werden sich sicherlich viele denken. Möglicherweise haben sie sich auch bewusst für eine derartig überzeichnete, teilweise aggressive Werbung entschieden. Um diese Fragen beantworten zu können, müsste man wohl selbst US-Amerikaner sein, denn die Antwort liegt sehr wahrscheinlich irgendwo in der Kultur und im Selbstverständnis verankert.
Bei dieser Anzeige dürfte die Frage nach der Provokation allerdings mit einem recht eindeutigen „Yes“ ausgehen:

Auch der Webauftritt der werbenden Anwältin Corri Fetman dürfte hierzulande für Stirnrunzeln sorgen: Dort bezeichnet sie sich als „charismatisch und weltberühmt“. Sie sei eine „Naturgewalt“. Hier zu Lande würde eine Anwältin es sehr wahrscheinlich nicht an die große Glocke hängen, einmal für den Playboy vor der Kamera gestanden zu haben. Für Fetman ist dies eher ein Werbeargument.
Fazit
Die Einschränkungen für Anwälte in Sachen Werbung waren sicherlich mal gut gemeint: Personen suchen Anwälte auf, weil sie ein Problem haben, welches gelöst werden will. Eine falsche juristische Entscheidung kann den Betroffenen im schlimmsten Fall die Existenzgrundlage zerstören. Daher ist es ganz klar, dass Rechtsanwälte keine irreführenden Aussagen tätigen dürfen. Dieses Verbot der Irreführung ist allerdings ohnehin schon Teil des Wettbewerbsrecht. Es untersagt außerdem die aggressive Beeinflussung von Betroffenen und die Täuschung. Die Frage, wie seriös oder “standesgerecht” sich ein Anwalt in der Werbung darstellen muss, erscheint allerdings eher etwas zu sein, was jede Kanzlei inzwischen für sich selbst ausmachen und eben nicht mehr per Gesetz geregelt werden muss. Entscheidet man sich für eine auf den ersten Blick möglicherweise unseriöse Werbung, kann das eben zu Folge haben, dass einem möglicherweise Mandate durch die Lappen gehen.
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