1. Bis 2017 sah es gut für den Zeitplan aus
3. Warum eine neue Verordnung?
4. Mehr Privatsphäre für Internetuser
5. Die Wirtschaft sorgt sich vor noch mehr Datenschutz
6. Ist der freie Journalismus in Gefahr?
7. Deutschland will den Kompromiss erreichen
Wer im Internet elektronisch kommuniziert, hinterlässt seine Daten und die werden von Online-Anbietern im großen Stil nachverfolgt, ausgewertet und genutzt, um Geld zu verdienen. Dass Daten im Allgemeinen enorm wertvoll sind, erleben wir immer wieder. Ob personalisierte Werbung und Affiliate Marketing, durch Dritthändler generierte Transferdaten auf Plattformen wie Amazon oder politische Kampagnen in Wahlkämpfen – wer die richtigen Daten hat, ist im Vorteil.
Mit der E-Privacy-Verordnung (EPV) will die EU-Kommission die Privatsphäre von Internetnutzern bei der elektronischen Kommunikation schützen und erhöhen. Viele Nutzer sind sich gar nicht darüber im Klaren, wo sie getrackt werden, wer ihre Metadaten abgreift oder welche persönlichen Daten von Messengerdiensten behalten und ausgewertet werden. Cookies tracken oft ohne Zustimmungen der Nutzer oder sind Voraussetzung für die Nutzung bestimmter Inhalte. Als Ergänzung und Spezifizierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soll die neue Verordnung daher moderne Regeln für die Kommunikation über Messengerdienste oder E-Mail einführen und regeln, wie Cookies gesetzt werden dürfen.
Dass ein neues Datenschutzgesetz immer Potenzial für Kontroverse sowie Konflikte zwischen Datenschützern und der Wirtschaft birgt, überrascht erst einmal nicht. Doch die E-Privacy-Verordnung hätte eigentlich am selben Tag wie die DSGVO in Kraft treten sollen – vor zwei Jahren, am 25. Mai 2018. Wegen der Uneinigkeit sieht es heute so aus, als könnte die EPV frühestens 2022 fertig für den Einsatz sein. Was ist passiert?
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