Schon 2018 wurde das Verfahren in den Gang gebracht: Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD forderten die Bundesregierung auf, ein Gesetz zu entwerfen, dass sich mit dem Thema des Missbrauchs von Abmahnungen auseinandersetzt. Nachdem das Verfahren zunächst seinen Lauf genommen hatte, wurde es dann im letzten Quartal 2019, nach einer Sachverständigenanhörung, still um das Vorhaben.
Am 13. Juli 2020 aber teilten nun die Regierungsfraktionen mit, dass man sich auf ein Gesetz verständigt habe. Und das soll unmittelbar nach der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag beschlossen werden.
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Nicht zu vergessen. Es ist mit an Sicherheitgrenz ender Wahrscheinlichk eit davon auszugehen, das die Merkel den Richter(innen) schon sagt wie sie bei Falschgeld zu urteilen haben. (§ 140 BGB)
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Antwort der Redaktion
Lieber Herr Bär,
nach dem letzten Stand im Regierungsentwu rf sollte der fliegende Gerichtsstand nach dem UWG weitgehend eingeschränkt werden und im wesentlichen für nur jene Fälle erhalten bleiben, in denen der Beklagte keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sich dessen geschäftliche Handlung an einen örtlich begrenzten Empfängerkreis richtet.
Inwiefern diese Regelung auch nach der Einigung der beiden Fraktionen vorgesehen ist, lässt sich zur Zeit nicht sagen. Ein aktualisierter Entwurf liegt leider noch nicht vor.
Beste Grüße
die Redaktion
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