Europaweite Digitalsteuer
Eine Digitalsteuer für die internationalen Großunternehmen ist schon seit längerer Zeit geplant. Beim letzten Versuch eine EU-weite Lösung zu finden, hatte sich Deutschland noch quergestellt. Doch jetzt, da auch in einigen EU-Staaten schon solche Steuern eingeführt wurden, hat sich auch eine deutsche Bereitschaft für eine Digitalsteuer entwickelt, um eine Fragmentierung des europäischen Binnenmarktes zu verhindern. Während der Ratspräsidentschaft will Deutschland zwischen den EU-Mitgliedstaaten vermitteln.
Die Notwendigkeit für eine EU-Lösung wird umso mehr betont, weil eine globale Einigung auf Ebene der OECD-Staaten vorerst unwahrscheinlich scheint. Dies wäre eigentlich die bevorzugte Vorgehensweise der EU-Führung, doch die USA stellen sich quer und haben sich aus den OECD-Verhandlungen zurückgezogen.
ePrivacy-Verordnung: Deutschland will einen Kompromiss herbeiführen
Die sogenannte ePrivacy-Verordnung ist fast schon zum Running Gag der EU geworden. Diese Verordnung soll den Schutz von personenbezogenen Daten und der Privatsphäre bei elektronischer Kommunikation sicherstellen und hätte eigentlich bereits 2018 – zusammen mit der DSGVO – in Kraft treten sollen. Daraus wurde nichts, weil sich die EU-Mitgliedstaaten einfach nicht auf einen Kompromiss zwischen Datenschutz und wirtschaftlichen Interessen einigen können. Seit 2017 gibt es keinen nennenswerten Fortschritt bei der Verordnung.
Eine Einigung der Mitgliedstaaten will Deutschland während der Ratspräsidentschaft nun herbeiführen. Die sechs vorigen Ratspräsidentschaften sind daran gescheitert. Streitpunkte sind vor allem die Daten, die für zielgerichtete Werbung erhoben werden, also zum Beispiel ob man für das Setzen von Cookies die aktive Zustimmung des Nutzers braucht oder nicht. Die Rechtslage ist hier aktuell wegen des Fehlens einer modernen EU-Verordnung mehr als unklar. Deutschland wird nun einen Entwurf vorlegen, der die Stimmen der anderen Staaten erhalten soll. Der Inhalt dieses Entwurfs wird mit Spannung erwartet – wird sich Deutschland eher für strengen Datenschutz oder lockere Regeln für die Werbewirtschaft aussprechen? Bereits im Juli kann ein erster Entwurf erwartet werden.
Sollen Marktplätze und Plattformen für Inhalte haften?
Eine absolute Priorität der EU-Kommission ist der Digital Services Act. Diese geplante Verordnung steht noch am absoluten Anfang des Prozesses und hat dementsprechend noch keine große Medienaufmerksamkeit auf sich gezogen. Doch könnte sich durch dieses Vorhaben einiges in der digitalen Wirtschaft ändern.
Die Kernfrage ist, wie man Online-Plattformen und Marktplätze besser regulieren kann und ob man die Webhoster für illegale Inhalte auf ihren Seiten haftbar machen sollte. Bisher sind Anbieter nur dann haftbar, wenn sie solche Inhalte nicht entfernen, nachdem diese gemeldet wurden. Dieses Verfahren gilt als einer der Pfeiler des nutzergenerierten Internets, wie wir es heute kennen. Eine Umkehr von diesem Prinzip hätte zur Folge, dass die Verfolgung von strafbaren Inhalten im Internet einzelnen Unternehmen zukäme und nicht mehr dem Staat. Aufgrund der hohen Datenmengen, die täglich auf Online-Plattformen hochgeladen werden, ist davon auszugehen, dass die Anbieter nur mit technologischen Mitteln – sogenannten Upload-Filtern – sicherstellen könnten, dass keine illegalen Inhalte auf ihren Seiten zu finden sind. Die wahrscheinliche Folge solcher Filter: Es wird mehr ausgesiebt und verhindert als nötig.
Noch gibt es keinen Entwurf für den Digital Services Act, aber seit Anfang des Jahres bereitet die Kommission diesen vor und konsultiert die Wirtschaft und andere Interessenvertreter und Experten. Der Entwurf wird dann für Anfang 2021 erwartet. Deutschland kann den Prozess während der Ratspräsidentschaft entscheidend beeinflussen und dem Gesetzentwurf seinen Stempel aufdrücken.
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