Deutschland wird vom 1. Juli bis zum 31. Dezember den Vorsitz im Rat der Europäischen Union übernehmen. In diesen sechs Monaten hat die Bundesregierung die Möglichkeit die Arbeitsschwerpunkte der Europäischen Union zu bestimmen und noch mehr als sonst nach eigenen Interessen zu gestalten.
Der Rat der Europäischen Union oder EU-Ministerrat vertritt im EU-Gesetzgebungsprozess die Interessen der Mitgliedstaaten und setzt sich aus den jeweiligen Fachministern für einen Politikbereich zusammen. So gibt es etwa den Rat für Wirtschaft und Finanzen, den Rat für Auswärtige Angelegenheiten oder den Rat für Wettbewerbsfähigkeit. Allen diesen Ministertreffen sowie den zahlreichen Arbeitsgruppen wird Deutschland im kommenden halben Jahr vorsitzen.
Nicht zu verwechseln ist der Rat der Europäischen Union mit dem Europäischen Rat. In letzterem kommen halbjährlich die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer zusammen, um die grundlegende politische Ausrichtung der EU zu verhandeln.
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