1. Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
2. Welche Bedingungen gibt es für die Beantragung der Zuschüsse?
3. Darf ich Überbrückungshilfe beantragen, wenn ich bereits Soforthilfe erhalten habe?
4. Welche Fristen gelten und für welchen Zeitraum gilt der Überbrückungshilfe-Zuschuss?
5. Kann man die Anträge schon stellen? Wenn ja, wo?
6. Kann ich den Antrag einfach alleine stellen?
7. Wie viel Geld kann ich durch die Überbrückungshilfe erhalten?
8. Bekomme ich den Zuschuss nur einmal für drei Monate oder jeden Monat?
9. Für welche Kosten kann ich die Überbrückungshilfe nutzen?
10. Dürfen sich Solo-Selbstständige einen Unternehmerlohn für den Lebensunterhalt auszahlen?
11. Wird die Überbrückungshilfe auf die Grundsicherung durch Arbeitslosengeld II angerechnet?
12. Sind die Zuschüsse aus der Überbrückungshilfe zu versteuern?
13. Muss ich zu viel erhaltene Förderung zurückzahlen?
14. Welche Nachweise werden verlangt?
15. Wie viel Geld wird insgesamt für die Überbrückungshilfe bereitgestellt?
Das Bundeswirtschaftsministerium hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem der Rahmen für die Überbrückungshilfe deutlicher als zuvor abgesteckt wird. Bisher waren nur die Grundzüge des neuen Zuschuss-Programms für Betroffene der Coronakrise bekannt, sowie erste Einschätzungen durch die Bundesländer. Nun hat die Bundesregierung klar gemacht, wer Geld erhalten kann, wofür das Geld genutzt werden darf und wie die Anträge gestellt werden sollen.
Die Antragsstellung ist mittlerweile möglich und muss mithilfe von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geschehen.
Dieser Artikel wird fortlaufend aktualisiert sobald neue Informationen, z.B. zur konkreten Antragstellung bekannt werden. Aktueller Stand: 13. August 2020, 15:30 Uhr.
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bei Bilanzierenden müssten dann doch die Aufwendungen, die z.B. einmal jährlich anfallen, wie Kfz-Steuer und Versicherungen, dann anteilig, sprich mit einem Zwölftel, für die förderfähigen Monate auch angesetzt werden, oder?
Was ist mit den Abschreibungen, z.B. für Kfz-Fahrzeuge?
Sind auch die Abschreibungen förderfähig oder nur die Leasingraten für ein Kfz?
Was ist mit Punkt 12 gemeint:
Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergel d erfasst sind, werden pauschal mit 10 Prozent der bereits genannten Fixkosten gefördert?
Ist gemeint: 10 % der Kosten unter 1-11? Was ist, wenn diese 10% höher sind als die Personkosten?
Meines Wissens ist bzw. war Vorraussetzung für die Corona-Soforthi lfe der nBank in Niedersachsen, ein Liquiditätsdefi zit in April bis Juni 2020. Eigenkapital musste allerdings nicht aufgebraucht werden, z.b. Guthaben auf Bankkonten.
Wenn man allerdings die Versicherungspr ämien einmal jährlich außerhalb des Förderzeitraums zahlt, sind diese dann außen vor, obwohl auch diese durch die Umsatzerlöse aller Monate eines Jahres erwirtschaftet werden müssen? Was ist mit den sonstigen Aufwendungen, die außerhalb des Förderzeitraums für ein ganzes Jahr jeweils gezahlt werden? Viele Unternehmen sind schließlich Bilanzierer.
Nach meinem Wissensstand ist Voraussetzung in NRW für die Corona-Soforthi lfe "nur" einen Umsatzrückgang gegenüber dem Vorjahresmonat um mindestens 50%.
Ist eine solche Ungleichbehandl ung gerecht bzw. dem Föderalismus geschuldet?
Wie ist das Verhältnis zwischen zukünftiger Überbrückungshi lfe und der Corona-Soforthi lfe?
Es wäre schön, wenn Sie mir meine Fragen beantworten könnten,
vielen Dank im Voraus
_________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Brigitte,
da uns aktuell nur das Eckpunktepapier der Bundesregierung vorliegt, aber noch keine rechtlichen Richtlinien, können wir nicht alle deine Fragen beantworten.
Zu den Detailfragen, wie dem Umgang mit jährlich anfallenden Aufwendungen, würden wir dir empfehlen direkt mit einem Wirtschaftsprüf er oder Steuerberater zu sprechen, da der Antrag ja nur mit diesen gestellt werden kann. Daher sind diese Sachverständige n hier wahrscheinlich zu einer fundierteren Antwort als wir fähig. Diesen liegen unseres Wissens auch schon weitere Informationen zum Programm vor.
Zu Punkt 12: Ja, wir verstehen es so, dass damit gemeint ist, dass 10 % der Kosten unter 1-11 gemeint ist. Was ist, wenn dieser Betrag höher als die Personalkosten sind, können wir derzeit nicht beantworten.
Ja, aufgrund des Föderalismus gab und gibt es zwischen einigen Bundesländern Unterschiede bei Sofort- und Überbrückungshi lfe, z.B. auch bei der Gewährung von Zuschüssen zu den Lebenshaltungsk osten. Das ist ärgerlich und führt leider dazu, dass im Bundesgebiet teilweise verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
Die Überbrückungshi lfe ist das Nachfolgeprogra mm der Corona-Soforthi lfe und wird aus dem nicht vollständig ausgeschöpften Geldtopf der Soforthilfe finanziert. Wer Soforthilfe erhalten hat, kann auch die Überbrückungshi lfe erhalten, wenn man den Bedingungen entspricht. Bei zeitgleichem Bezug von Sofort- und Überbrückungshi lfe, werden die Programme anteilig angerechnet, sodass man die maximale Fördergrenze nicht überschreitet.
Wir hoffen, dass dir unsere Antworten erst einmal weiterhelfen!
Mit besten Grüße
die Redaktion
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