Gleich zu Beginn der Coronakrise reagierte die Bundesregierung mit zahlreichen Maßnahmen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen des gesamtgesellschaftlichen Lockdowns einzudämmen. Dazu gehören auch erleichterte Bedingungen bei Kurzarbeit und der Grundsicherung nach SGB II (das sogenannte Arbeitslosengeld II oder Hartz IV).
Im letzte Woche veröffentlichten Konjunkturpaket der Bundesregierung zeigt sich, dass diese Maßnahmen auch weiterhin relevant bleiben werden. Die Frist für erleichterten Zugang zur Grundsicherung wird bis zum 30. September 2020 verlängert. Für das Kurzarbeitergeld, das noch bis Ende des Jahres in der jetzigen Form gilt, werden je nach Infektionslage im September weitere Regelungen vom 1. Januar 2021 an geplant.
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