Restaurants und Gaststätten sollen bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie noch besser unterstützt werden, das teilte gestern, am 6. Mai 2020 das Bundesministerium der Finanzen mit. Das Kabinett hat am selben Tag das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen, welches die übrigen Hilfsprogramme der Bundesregierung ergänzen will.
In der Gastronomie soll ab dem 1. Juli 2020 die Umsatzsteuer auf Speisen auf generell 7 Prozent gesenkt werden. Befristet ist die Regelung bis zum 30. Juni 2021. Daneben soll auch das Kurzarbeitergeld bezuschusst werden, um Einkommensverluste besonders für Wenigverdiener zu kompensieren.
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