Meldewege und Auskunftsansprüche
Nach dem Willen der Regierung sollen Nutzer künftig die Möglichkeit haben, sich gegenüber Plattformen vor der ungerechtfertigten Löschung von Beiträgen zu schützen. Der Entwurf sieht laut Beck-Aktuell einen Anspruch auf Überprüfung, ein sogenanntes Gegenvorstellungsverfahren, vor. Wird beispielsweise ein Kommentar von Facebook gelöscht, kann der Nutzer die Überprüfung der Löschung verlangen. Das Ergebnis dieser Überprüfung muss dem Nutzer samt individueller Begründung mitgeteilt werden.
Zudem sollen die Meldewege für Inhalte, die möglicherweise rechtswidrig sind, vereinfacht werden. Das NetzDG soll Plattformbetreiber künftig dazu verpflichten, einen „leicht bedienbaren“ Meldeweg zu schaffen.
Opfern von Beleidigungen und ähnlichem soll außerdem die Auskunft über die Identität des Täters erleichtert werden. Hier soll das gleiche Gericht, welches die Zulässigkeit der Datenherausgabe prüft, künftig auch eben diese Datenherausgabe anordnen können.
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