Die Coronakrise bringt einige Unternehmen in finanzielle Nöte – manche treibt die aktuelle Ausnahmesituation sogar in die Insolvenz. Um an dieser Stelle für Entlastung zu sorgen, hat die Bundesregierung die Insolvenzantragspflicht mindestens bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Das entsprechende Gesetz, das Covid-10-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG) wurde am 27. März vom Bundesrat abgenickt und noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit ist das Gesetz bereits in Kraft. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wurde zuvor vom Händlerbund in einem offenen Brief an die Politik gefordert.
Die Insolvenzantragspflicht ist dem Gesetz zufolge in der Regel bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Es gibt allerdings Ausnahmen davon: Beruht die Insolvenz nicht auf den Folgen der Coronavirus-Pandemie oder gibt es generell keine Aussichten auf die Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit, muss die Insolvenz wie bisher angemeldet werden.
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