Herkunftsangaben bisher nur beschränkt Pflicht
Olivenöl aus Griechenland oder sonnengereifte Tomaten aus Spanien … das klingt für den durchschnittlichen Verbraucher attraktiver als die Erdbeeren aus Marokko oder das angebliche Himalaya-Salz, welches im 200 Kilometer entfernten Pakistan gewonnen wird. Obwohl viele Lebensmittelhersteller besonderen Wert auf die Herkunft ihrer Zutaten oder Produkte legen und diese bewerben, sieht die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) die Angabe der Herkunft nicht generell verpflichtend vor. Auf die Herkunft muss der Verbraucher bislang zwingend nur hingewiesen werden bei Fleisch, Eiern, frischem Obst und Gemüse oder Honig.
Außerdem gibt es in der LMIV die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung, falls Verbraucher ohne diese Angabe über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels in die Irre geführt werden könnten. Dies gilt insbesondere, wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen oder das Etikett den Eindruck erwecken würden, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder Herkunftsort. Das wär beispielsweise der Fall, wenn auf der Verpackung landestypische Merkmale wie Flaggen oder Sehenswürdigkeiten abgebildet sind, die Zutaten aber überwiegend aus einem anderen Land stammen (z. B. Olivenölflasche mit griechischer Flagge, wenn die Oliven aus einem anderen Land stammen).
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