„Ich zünd’ dein Auto an!“ – Solche und ähnliche Kommentare auf Facebook, Twitter und Co. könnten künftig strafbar sein und müssten dann von den großen Telemedien (zu denen auch Online-Shops gehören können), an die Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden. Den entsprechenden Entwurf hat gestern das Bundeskabinett gebilligt:
Konkret spricht der Entwurf von strafwürdigen Inhalten, denn: Ob ein Inhalt wirklich strafbar ist, muss die zuständige Behörde entscheiden. Die Meldepflicht soll künftig für Inhalte, die „den demokratischen Rechtsstaat gefährden, wie etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder Bildung krimineller Vereinigungen“ gelten, schreibt die LTO.
Gleichzeitig wird der Tatbestand der Bedrohung, also der § 241 des Strafgesetzbuches (StGB) durch den Entwurf weiter gefasst. Bisher ist lediglich das Drohen mit dem Begehen eines Verbrechens (gegen einen selbst oder gegen eine nahestehende Person strafbar. Künftig sollen auch Drohungen mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert strafbar sein. Antisemitische Motive und menschenverachtende Beweggründe sollten außerdem in der Strafzumessung berücksichtigt werden.
Das ist aber noch nicht alles, was sich ändern soll.
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