Und wie sieht es in Sachen Persönlichkeitsrecht aus?
Wer die Bilder seines Kindes im Netz veröffentlicht, greift damit in deren Persönlichkeitsrechte ein. Eine Altersgrenze, ab wann Kinder selbst über ihr Persönlichkeitsrecht entscheiden dürfen, besteht nicht. Es kommt hier auf die sogenannte Einsichtsfähigkeit an. Bei Kindern, die bereits einsichtsfähig sind, können Eltern einfach nachfragen, ob das mit den Fotos klar geht. Sie können mit ihren Kindern sogar gemeinsam die Bilder aussuchen, die ins Internet können. Das dürfte bei Kindern ab 13, 14 Jahren gut funktionieren. Bei jüngeren Kindern dürfte die Fähigkeit fehlen, zu begreifen, was es bedeutet, ein Foto im Internet zu veröffentlichen.
Und beim zweijährigen Sohnemann? Hier wird man eher vergebens auf eine Antwort hoffen können. Das ist allerdings kein Freifahrtschein!
Nur, weil ein Kind die Grundrechtsmündigkeit in Bezug auf sein Persönlichkeitsrecht noch nicht erreicht hat, bedeutet das nicht, dass die Eltern schalten und walten dürfen, wie es ihnen passt. Die Aufgabe der Eltern besteht darin, für ihre Kinder abzuwägen.
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