Im Januar hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Peter Altmaier (CDU) einen mit Spannung erwarteten Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) veröffentlicht. Bereits zum zehnten Mal soll das GWB novelliert werden, das zentrale Gesetz des deutschen Kartellrechts. Diesmal soll erreicht werden, dass missbräuchliches Verhalten von marktbeherrschenden digitalen Plattformen besser verhindert werden kann, indem dem Bundeskartellamt mehr Handlungsbefugnisse gegeben werden. Passend, dass der Gesetzentwurf weitgehend als „GWB-Digitalisierungsgesetz” bezeichnet wird.
Aber was genau bedeuten die vorgeschlagenen Änderungen? An Misstrauen und Verdacht gegenüber den Praktiken einiger Plattformen mangelt es nicht. So klagen Online-Händler oft über die Bedingungen, die für Händler auf Plattformen wie Amazon herrschen. Können Händler in Zukunft besser gegen Ungerechtigkeiten auf Amazon vorgehen? Was wird eigentlich geändert? Und wie kommt das Bundeskartellamt ins Spiel?
Wir haben Rechtsanwalt Timo Schoos, Experte für IT-Recht und deutsches und europäisches Kartellrecht, von der ITB Rechtskanzlei zu dem Thema interviewt.
Kommentar schreiben