Hohes Schutzniveau wird bleiben
Um sicherzustellen, dass zwischen der EU und Großbritannien weiterhin personenbezogene Daten hin und her geschickt werden können, muss Johnson mit den angestrebten eigenen Regeln allerdings ein gewisses Schutzniveau herstellen, denn: Laut der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dürfen Daten aus der EU nur dann in einen Drittstaat transferiert werden, wenn dort ein vergleichbares Schutzniveau besteht. Das Bestehen eines solchen Schutzniveaus muss in einem Angemessenheitsverfahren von der EU-Kommission geprüft und bestätigt werden.
Um den Datenausstausch zu gewährleisten, hatte die Regierung unter Theresa May 2017 noch versichert, die DSGVO in das nationale Recht zu implementieren. Johnsons Ankündigung, in Sachen Datenschutz eine von der EU „losgelöste und unabhängige“ Politik zu verfolgen, stellt damit einen Kurswechsel dar. Bis Ende 2020 bleibt allerdings erstmal alles beim Alten.
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